Amtliche Bekanntmachung
für den Bürgerentscheid „Bürgerinitiative Pro
Schwimmbad, Pro Römertherme Boppard"
Der Tag des
Bürgerentscheides zum Bürgerbegehren wird auf
Sonntag, den
14.03.2010,
festgesetzt.
Die „Bürgerinitiative Pro
Schwimmbad, Pro Römertherme Boppard" hat gemäß § 17a
Abs. 6 Gemeindeordnung die Durchführung eines
Bürgerentscheides mit folgendem Inhalt beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unverzüglich den
Bau der Römertherme entsprechend der vorliegenden
Baugenehmigung vorzubereiten. Bau und Betrieb der
Römertherme selbst sowie deren Finanzierung sollen durch
eine noch zu gründende GmbH erfolgen, wobei die Stadt
Boppard mit 51 % Mehrheitsgesellschafter sein soll. Die
Stadt Boppard gibt im erforderlichen Ausmaß eine
Bürgschaft für die durch den Landeszuschuss nicht
abgedeckten Investitionskosten in der voraussichtlichen
Höhe von 14,5 Mio. € ab und verpflichtet sich, die
mögliche Deckungslücke zwischen den laufenden Einnahmen
und Ausgaben mit einem jährlichen Zuschuss in einer
Größenordnung von bis zu 499.000 € zu schließen.
Die noch ausstehenden Schlussverhandlungen zu der
noch zu gründenden GmbH sind unverzüglich durchzuführen
und abzuschließen. Die Feststellungen zum Bürgerbegehren
der Bürgerinitiative „Pro Schwimmbad, Pro Römertherme
Boppard" durch die Vertreter der Kreisverwaltung vom 19.
Februar 2010, wonach diese „die vorgenommenen
Ergänzungen zum Finanzierungsvorschlag für vertretbar
halten", werden zustimmend zur Kenntnis genommen."
Erläuterung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. April 2008 die
Bauentwurfsplanung Römertherme - monte mare Boppard
beschlossen. Die erfolgte Thermalbohrung war
erfolgreich. Für die Römertherme liegt mittlerweile die
Baugenehmigung vor. Die Stadt Boppard hat in das Projekt
Römertherme bereits 3,6 Mio. Euro investiert. Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.01.2010 der Vorlage
der Verwaltung, den Bau der Römertherme unverzüglich
vorzubereiten, mehrheitlich nicht zugestimmt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.01.2010 das
Bürgerbegehren für zulässig erklärt und als Termin für
die Durchführung des Bürgerentscheids den 14. März 2010
festgesetzt.
Mit Schreiben vom 11.02.2010, eingegangen bei der
Stadtverwaltung am 16.02.2010, hat die Kreisverwaltung
den Beschluss des Stadtrates vom 11.01.2010 zur
Zulässigkeit des Bürgerbegehrens kommunalaufsichtlich
beanstandet und dessen Aufhebung bis zum 28.02.2010
verlangt.
Mit Schreiben vom 18.02.2010 hat die Bürgerinitiative
ergänzende Darlegungen gemacht, in denen zu den
Beanstandungen der Kreisverwaltung Stellung bezogen
wurde. Damit wurden die Bedenken, die zur Beanstandung
des Stadtratsbeschlusses vom 11.01.2010 führten,
ausgeräumt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.2.2010 zunächst
den Beschluss des Stadtrates vom 11.1.2010 aufgehoben
und dann auf Grundlage des durch die Bürgerinitiative
„Pro Schwimmbad, pro Römertherme Boppard" nachträglich
mit Schreiben vom 18.02.2010 geänderten und ergänzten
Bürgerbegehrens und in Übereinstimmung mit der
Kommunalaufsicht Rhein-Hunsrück und deren rechtlichem
Hinweis vom 19.02.2010 das Bürgerbegehren erneut für
zulässig erklärt.
Daher ist nun der Bürgerentscheid gemäß § 17 a
Gemeindeordnung durchzuführen.
Auffassung der
Gemeindeorgane:
a) Bürgermeister:
Die dauerhafte
Aufrechterhaltung eines Hallen- und Freibades ist für
die Stadt Boppard eine unerlässliche Einrichtung der
öffentlichen Daseinsfürsorge und lässt sich zukünftig in
Form der geplanten Römertherme für die Stadt Boppard am
kostengünstigsten erreichen. Die Stadt Boppard ist
dauerhaft wirtschaftlich in der Lage, den notwendigen
jährlichen Betriebskostenzuschuss zu leisten. Ebenso ist
die Stadt Boppard in der Lage, die Bürgschaft in der
erforderlichen Höhe zu übernehmen. Mit der Realisierung
der Römertherme wird neben der spürbaren Entlastung des
städt. Haushaltes auch gleichzeitig ein zusätzlicher
Motor für die Fortentwicklung des Fremdenverkehrs in
Boppard geschaffen.
Das Gesamtprojekt wird ein Investitionsvolumen von 17,6
Mio. € haben, wovon 3,6 Mio. € bereits verausgabt sind.
Der Landeszuschuss in Höhe von 3 Mio. Euro steht nur bis
Ostern 2010 zur Verfügung. Der Zuschuss darf
entsprechend Schreiben des Ministerium des Innern und
für Sport vom 18.12.2009 ausdrücklich nicht für eine
Bestandssanierung verwandt werden.
b) Stadtrat:
Die dauerhafte
Aufrechterhaltung eines Hallen- und Freibades in Boppard
ist für den Stadtrat eine wichtige Einrichtung der
Daseinsfürsorge und muss auch künftig gewährleistet
werden. Handlungs- und Entscheidungsbedarf ist somit
dringendst geboten. Es ist eine Lösung anzustreben, die
den Haushalt der Stadt Boppard auf Dauer entlastet und
die Risiken kalkulierbar macht. Aus verantwortungsvoller
Sicht des Stadtrates, und angesichts der finanziellen
Schieflage der Stadt, kann sich Boppard, bei der
derzeitigen Haushaltssituation, ein 20 Millionen-Projekt
nicht leisten. Nach sorgfältiger Prüfung ist der
Stadtrat zur Überzeugung gelangt, dass das aktuelle
Planungskonzept zur „monte mare Römertherme" nicht
geeignet ist, die Bewirtschaftungseffizienz nachhaltig
zu verbessern. Unter den inzwischen aktualisierten
Planungsansätzen des Unternehmens „monte mare" wird im
Normalfall, bei 237.698 Besuchern, ein kassenwirksamer
Ausgabeverlust für die Stadt Boppard in Höhe von
jährlich 499.000 € prognostiziert. Das aktuell
vorliegende Planungskonzept „Römertherme" sieht zudem
keine Obergrenze des jährlichen Zuschussbedarfes der
Stadt an den Verlusten der noch zu gründenden „Bad-GmbH"
vor. Der Stadtrat lehnt eine einseitige Risikoverteilung
- zu Lasten der Stadt Boppard - im Planungskonzept
„Römertherme" grundsätzlich ab.
Eine Alternative zum „Wellness-Bad Römertherme" ist eine
grundlegende Sanierung und Aufwertung, ggf. modulartig,
des Hallen- und Freibades, unter Nutzung des inzwischen
verfügbaren Thermalwassers und der weiterhin noch zur
Verfügung stehenden Fördermittel seitens des Landes
Rheinland-Pfalz. Boppard braucht ein „Bad für alle" -
dafür tritt der Stadtrat ein.