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Amtliche Bekanntmachung für den Bürgerentscheid „Bürgerinitiative Pro Schwimmbad, Pro Römertherme Boppard"

Der Tag des Bürgerentscheides zum Bürgerbegehren wird auf

Sonntag, den 14.03.2010,

festgesetzt.

Die „Bürgerinitiative Pro Schwimmbad, Pro Römertherme Boppard" hat gemäß § 17a Abs. 6 Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides mit folgendem Inhalt beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, unverzüglich den Bau der Römertherme entsprechend der vorliegenden Baugenehmigung vorzubereiten. Bau und Betrieb der Römertherme selbst sowie deren Finanzierung sollen durch eine noch zu gründende GmbH erfolgen, wobei die Stadt Boppard mit 51 % Mehrheitsgesellschafter sein soll. Die Stadt Boppard gibt im erforderlichen Ausmaß eine Bürgschaft für die durch den Landeszuschuss nicht abgedeckten Investitionskosten in der voraussichtlichen Höhe von 14,5 Mio. € ab und verpflichtet sich, die mögliche Deckungslücke zwischen den laufenden Einnahmen und Ausgaben mit einem jährlichen Zuschuss in einer Größenordnung von bis zu 499.000 € zu schließen. Die noch ausstehenden Schlussverhandlungen zu der noch zu gründenden GmbH sind unverzüglich durchzuführen und abzuschließen. Die Feststellungen zum Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Pro Schwimmbad, Pro Römertherme Boppard" durch die Vertreter der Kreisverwaltung vom 19. Februar 2010, wonach diese „die vorgenommenen Ergänzungen zum Finanzierungsvorschlag für vertretbar halten", werden zustimmend zur Kenntnis genommen."

Erläuterung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28. April 2008 die Bauentwurfsplanung Römertherme - monte mare Boppard beschlossen. Die erfolgte Thermalbohrung war erfolgreich. Für die Römertherme liegt mittlerweile die Baugenehmigung vor. Die Stadt Boppard hat in das Projekt Römertherme bereits 3,6 Mio. Euro investiert. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.01.2010 der Vorlage der Verwaltung, den Bau der Römertherme unverzüglich vorzubereiten, mehrheitlich nicht zugestimmt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11.01.2010 das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und als Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids den 14. März 2010 festgesetzt.
Mit Schreiben vom 11.02.2010, eingegangen bei der Stadtverwaltung am 16.02.2010, hat die Kreisverwaltung den Beschluss des Stadtrates vom 11.01.2010 zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens kommunalaufsichtlich beanstandet und dessen Aufhebung bis zum 28.02.2010 verlangt.
Mit Schreiben vom 18.02.2010 hat die Bürgerinitiative ergänzende Darlegungen gemacht, in denen zu den Beanstandungen der Kreisverwaltung Stellung bezogen wurde. Damit wurden die Bedenken, die zur Beanstandung des Stadtratsbeschlusses vom 11.01.2010 führten, ausgeräumt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.2.2010 zunächst den Beschluss des Stadtrates vom 11.1.2010 aufgehoben und dann auf Grundlage des durch die Bürgerinitiative „Pro Schwimmbad, pro Römertherme Boppard" nachträglich mit Schreiben vom 18.02.2010 geänderten und ergänzten Bürgerbegehrens und in Übereinstimmung mit der Kommunalaufsicht Rhein-Hunsrück und deren rechtlichem Hinweis vom 19.02.2010 das Bürgerbegehren erneut für zulässig erklärt.
Daher ist nun der Bürgerentscheid gemäß § 17 a Gemeindeordnung durchzuführen.

Auffassung der Gemeindeorgane:

a) Bürgermeister:

Die dauerhafte Aufrechterhaltung eines Hallen- und Freibades ist für die Stadt Boppard eine unerlässliche Einrichtung der öffentlichen Daseinsfürsorge und lässt sich zukünftig in Form der geplanten Römertherme für die Stadt Boppard am kostengünstigsten erreichen. Die Stadt Boppard ist dauerhaft wirtschaftlich in der Lage, den notwendigen jährlichen Betriebskostenzuschuss zu leisten. Ebenso ist die Stadt Boppard in der Lage, die Bürgschaft in der erforderlichen Höhe zu übernehmen. Mit der Realisierung der Römertherme wird neben der spürbaren Entlastung des städt. Haushaltes auch gleichzeitig ein zusätzlicher Motor für die Fortentwicklung des Fremdenverkehrs in Boppard geschaffen.
Das Gesamtprojekt wird ein Investitionsvolumen von 17,6 Mio. € haben, wovon 3,6 Mio. € bereits verausgabt sind. Der Landeszuschuss in Höhe von 3 Mio. Euro steht nur bis Ostern 2010 zur Verfügung. Der Zuschuss darf entsprechend Schreiben des Ministerium des Innern und für Sport vom 18.12.2009 ausdrücklich nicht für eine Bestandssanierung verwandt werden.

b) Stadtrat:

Die dauerhafte Aufrechterhaltung eines Hallen- und Freibades in Boppard ist für den Stadtrat eine wichtige Einrichtung der Daseinsfürsorge und muss auch künftig gewährleistet werden. Handlungs- und Entscheidungsbedarf ist somit dringendst geboten. Es ist eine Lösung anzustreben, die den Haushalt der Stadt Boppard auf Dauer entlastet und die Risiken kalkulierbar macht. Aus verantwortungsvoller Sicht des Stadtrates, und angesichts der finanziellen Schieflage der Stadt, kann sich Boppard, bei der derzeitigen Haushaltssituation, ein 20 Millionen-Projekt nicht leisten. Nach sorgfältiger Prüfung ist der Stadtrat zur Überzeugung gelangt, dass das aktuelle Planungskonzept zur „monte mare Römertherme" nicht geeignet ist, die Bewirtschaftungseffizienz nachhaltig zu verbessern. Unter den inzwischen aktualisierten Planungsansätzen des Unternehmens „monte mare" wird im Normalfall, bei 237.698 Besuchern, ein kassenwirksamer Ausgabeverlust für die Stadt Boppard in Höhe von jährlich 499.000 € prognostiziert. Das aktuell vorliegende Planungskonzept „Römertherme" sieht zudem keine Obergrenze des jährlichen Zuschussbedarfes der Stadt an den Verlusten der noch zu gründenden „Bad-GmbH" vor. Der Stadtrat lehnt eine einseitige Risikoverteilung - zu Lasten der Stadt Boppard - im Planungskonzept „Römertherme" grundsätzlich ab.
Eine Alternative zum „Wellness-Bad Römertherme" ist eine grundlegende Sanierung und Aufwertung, ggf. modulartig, des Hallen- und Freibades, unter Nutzung des inzwischen verfügbaren Thermalwassers und der weiterhin noch zur Verfügung stehenden Fördermittel seitens des Landes Rheinland-Pfalz. Boppard braucht ein „Bad für alle" - dafür tritt der Stadtrat ein.

 

 

 

 

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