Abstimmungsbekanntmachung der
Stadtverwaltung Boppard
I.
Am Sonntag, dem 14. März
2010, findet in der Stadt Boppard die Abstimmung zum
Bürgerentscheid „Pro Schwimmbad, Pro Römertherme
Boppard" statt.
Die Abstimmung dauert von
8 Uhr bis 18 Uhr.
II.
Die Stadt Boppard ist in
folgende 17 Abstimmungsbezirke / -räume eingeteilt:
|
Lfd. Nr. |
Abstimmungsbezirk-Nr. |
Abstimmungs-bezirk |
Abstimmungsraum |
Anschrift |
|
1 |
1101 |
Boppard Süd |
Gemeindezentrum St. Michael |
Rheinallee 22,
Boppard |
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2 |
1102 |
Boppard Mitte |
Stadtverwaltung Boppard |
Karmeliterstr. 2,
Boppard |
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3 |
1103 |
Boppard Nord |
Altenzentrum Mühlbad |
Koblenzer Str. 250, Boppard |
|
4 |
1104 |
Boppard Zeil |
Realschule Plus |
Auf der Zeil 20,
Boppard |
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5 |
1105 |
Boppard Buchenau -
Stadtwald |
Hallenbad |
Buchenauer Str.,
Buchenau |
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6 |
1106 |
Boppard Buchenau -
Leiswiese |
BOMAG-Stadion |
Bei den roten Buchen 1, Buchenau |
|
7 |
2101 |
Bad Salzig Nord |
Alter Bahnhof Raum 1 |
Am Bahnhof 4,
Bad Salzig |
|
8 |
2102 |
Bad Salzig Süd |
Alter Bahnhof Raum 2 |
Am Bahnhof 4,
Bad Salzig |
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9 |
2201 |
Buchholz Dorf/Mitte |
Grundschule Buchholz, Raum 1 |
Heidestr. 49,
Buchholz |
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10 |
2202 |
Buchholz Ohlenfeld/Bahnhof |
Grundschule Buchholz, Raum 2 |
Heidestr. 49,
Buchholz |
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11 |
2301 |
Herschwiesen |
Mehrzweckgebäude Herschwiesen |
Pankratiusring 31, Herschwiesen |
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12 |
2401 |
Hirzenach |
Alte Schule |
Probsteistr. 4,
Hirzenach |
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13 |
2501 |
Holzfeld |
Mehrzweckgebäude Holzfeld |
Zur Bleiche 5,
Holzfeld |
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14 |
2601 |
Oppenhausen |
Niederkirchspielhalle Oppenhausen |
Pastor-Wiegand-Str. 5, Oppenhausen |
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15 |
2701 |
Rheinbay |
Mehrzweckgebäude Rheinbay |
St. Sebastian-Str. 7, Rheinbay |
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16 |
2801 |
Udenhausen |
Kohlbachhaus Udenhausen |
Auf dem Balkan 30, Udenhausen |
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17 |
2901 |
Weiler |
Mehrzweckgebäude Weiler |
Zur Peterskirche 12, Weiler |
In der Stadt Boppard sind die vorgenannten
Abstimmungsräume mit Ausnahme der Abstimmungsräume
| |
Abstimmungsbezirk |
Abstimmungslokal |
Anschrift |
|
2102 |
Bad Salzig Süd |
Alter Bahnhof Raum 2 |
Am Bahnhof 4,
Bad Salzig |
|
2401 |
Hirzenach |
Alte Schule |
Probsteistr. 4,
Hirzenach |
zur Erleichterung der
Teilnahme an der Abstimmung für behinderte und andere
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei
eingerichtet.
In der
Abstimmungsbenachrichtigung, die den Stimmberechtigten
bis zum 21. Februar 2010 zugestellt wurde, sind
Abstimmungsbezirk und Abstimmungsraum angegeben, in dem
die Stimmberechtigten abzustimmen haben.
Die Stimmberechtigten
können nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirks
abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie
eingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre
Abstimmungsbenachrichtigung und ihren amtlichen
Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen
Identitätsausweis oder Reisepass - mitzubringen. Die
Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung
abgegeben werden.
III.
Der Stimmzettel enthält
die Informationsbeschreibung der Bürgerinitiative „Pro
Schwimmbad, Pro Römertherme Boppard", schließend mit der
Frage: „Stimmen Sie zu?"
Jeder Stimmberechtigte
hat nur eine Stimme. Die Stimmberechtigten erhalten
einen Stimmzettel, in dem sich ein Kreis für die "Ja"-Stimme
und daneben ein Kreis für die "Nein"-Stimme befindet.
Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab,
dass sie durch ein in einen der beiden Kreise gesetztes
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen,
ob sie mit "Ja" oder mit "Nein" abstimmen.
IV.
Die Stimmberechtigten
falten in der Abstimmungszelle den Stimmzettel
entsprechend der Vorfaltung für jede Abstimmung so, dass
bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen
können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel
in die Abstimmungsurne, sobald die
Abstimmungsvorsteherin / der Abstimmungsvorsteher dies
gestattet.
V.
Die Abstimmungshandlung
sowie die Ermittlung und Feststellung der
Abstimmungsergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat
Zutritt zum Abstimmungsraum, soweit das ohne
Beeinträchtigung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.
VI.
Stimmberechtigte , die
einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung
nur durch Briefabstimmung teilnehmen.
Wer durch Briefabstimmung
abstimmen will, muss sich von der Stadtverwaltung die
Briefabstimmungsunterlagen beschaffen. Die Wählerinnen
und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den
Wegweiser für die Briefabstimmung auf den Merkblättern
zu beachten, um im Wege der Briefabstimmung gültig
abzustimmen.
Die Stimmberechtigten ,
die ihre Briefabstimmungsunterlagen bei der
Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort
und Stelle die Briefabstimmung ausüben. Versenden sie
die Abstimmungsbriefe durch die Post, müssen sie diese
so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass
sie dort spätestens am Abstimmungstag eingehen. Werden
die Abstimmungsbriefe zu den angegebenen Stellen
überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende
der Abstimmungszeit eingehen. Die Abstimmungszeit endet
um 18 Uhr.
Stimmberechtigte , die
durch Briefabstimmung abstimmen wollen, können noch bis
Freitag, den 12. März
2010, 18.00 Uhr,
bei der Stadtverwaltung
Boppard einen Abstimmungsschein und
Briefabstimmungsunterlagen beantragen. Im Falle einer
nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein
Aufsuchen des Abstimmungsraums nicht oder nur unter
nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der
Antrag noch bis zum Abstimmungstag, 15 Uhr, gestellt
werden. Diese Antragsfrist gilt auch für nicht im
Abstimmungsverzeichnis eingetragene
Abstimmungsberechtigte, wenn sie nachweisen, dass sie
ohne ihr Verschulden nicht rechtzeitig Einwendungen
gegen das Abstimmungsverzeichnis erhoben haben oder über
ihre Einwendungen erst nach Abschluss des
Abstimmungsverzeichnisses entschieden wird, oder wenn
die Voraussetzungen für ihre Eintragung erst nach dem
26. Februar 2010 eingetreten sind oder noch eintreten.
VII.
Abstimmungshandlung und
Abstimmungsermittlung sind öffentlich.
VIII.
Die Stimmberechtigten
können ihr Abstimmungsrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder
sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung
herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3
Strafgesetzbuch).
56154 Boppard, 02.03.2010
Stadtverwaltung Boppard
Dr. Walter Bersch
Bürgermeister