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Abstimmungsbekanntmachung der Stadtverwaltung Boppard

I.

Am Sonntag, dem 14. März 2010, findet in der Stadt Boppard die Abstimmung zum Bürgerentscheid „Pro Schwimmbad, Pro Römertherme Boppard" statt.

Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.

II.

Die Stadt Boppard ist in folgende 17 Abstimmungsbezirke / -räume eingeteilt:
 

Lfd. Nr.

Abstimmungsbezirk-Nr.

Abstimmungs-bezirk

Abstimmungsraum

Anschrift

1

1101

Boppard Süd

Gemeindezentrum St. Michael

Rheinallee 22,
Boppard

2

1102

Boppard Mitte

Stadtverwaltung Boppard

Karmeliterstr. 2,
Boppard

3

1103

Boppard Nord

Altenzentrum Mühlbad

Koblenzer Str. 250, Boppard

4

1104

Boppard Zeil

Realschule Plus

Auf der Zeil 20,
Boppard

5

1105

Boppard Buchenau - Stadtwald

Hallenbad

Buchenauer Str.,
Buchenau

6

1106

Boppard Buchenau - Leiswiese

BOMAG-Stadion

Bei den roten Buchen 1, Buchenau

7

2101

Bad Salzig Nord

Alter Bahnhof Raum 1

Am Bahnhof 4,
Bad Salzig

8

2102

Bad Salzig Süd

Alter Bahnhof Raum 2

Am Bahnhof 4,
Bad Salzig

9

2201

Buchholz Dorf/Mitte

Grundschule Buchholz, Raum 1

Heidestr. 49,
Buchholz

10

2202

Buchholz Ohlenfeld/Bahnhof

Grundschule Buchholz, Raum 2

Heidestr. 49,
Buchholz

11

2301

Herschwiesen

Mehrzweckgebäude Herschwiesen

Pankratiusring 31, Herschwiesen

12

2401

Hirzenach

Alte Schule

Probsteistr. 4,
Hirzenach

13

2501

Holzfeld

Mehrzweckgebäude Holzfeld

Zur Bleiche 5,
Holzfeld

14

2601

Oppenhausen

Niederkirchspielhalle Oppenhausen

Pastor-Wiegand-Str. 5, Oppenhausen

15

2701

Rheinbay

Mehrzweckgebäude Rheinbay

St. Sebastian-Str. 7, Rheinbay

16

2801

Udenhausen

Kohlbachhaus Udenhausen

Auf dem Balkan 30, Udenhausen

17

2901

Weiler

Mehrzweckgebäude Weiler

Zur Peterskirche 12, Weiler




In der Stadt Boppard sind die vorgenannten Abstimmungsräume mit Ausnahme der Abstimmungsräume

 

Abstimmungsbezirk

Abstimmungslokal

Anschrift

2102

Bad Salzig Süd

Alter Bahnhof Raum 2

Am Bahnhof 4,
Bad Salzig

2401

Hirzenach

Alte Schule

Probsteistr. 4,
Hirzenach

zur Erleichterung der Teilnahme an der Abstimmung für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet.

In der Abstimmungsbenachrichtigung, die den Stimmberechtigten bis zum 21. Februar 2010 zugestellt wurde, sind Abstimmungsbezirk und Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abzustimmen haben.

Die Stimmberechtigten können nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirks abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre Abstimmungsbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass - mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden.

III.

Der Stimmzettel enthält die Informationsbeschreibung der Bürgerinitiative „Pro Schwimmbad, Pro Römertherme Boppard", schließend mit der Frage: „Stimmen Sie zu?"

Jeder Stimmberechtigte hat nur eine Stimme. Die Stimmberechtigten erhalten einen Stimmzettel, in dem sich ein Kreis für die "Ja"-Stimme und daneben ein Kreis für die "Nein"-Stimme befindet. Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen der beiden Kreise gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit "Ja" oder mit "Nein" abstimmen.

IV.

Die Stimmberechtigten falten in der Abstimmungszelle den Stimmzettel entsprechend der Vorfaltung für jede Abstimmung so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, sobald die Abstimmungsvorsteherin / der Abstimmungsvorsteher dies gestattet.

V.

Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Abstimmungsraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.

VI.

Stimmberechtigte , die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung nur durch Briefabstimmung teilnehmen.

Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich von der Stadtverwaltung die Briefabstimmungsunterlagen beschaffen. Die Wählerinnen und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefabstimmung auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefabstimmung gültig abzustimmen.

Die Stimmberechtigten , die ihre Briefabstimmungsunterlagen bei der Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefabstimmung ausüben. Versenden sie die Abstimmungsbriefe durch die Post, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Abstimmungstag eingehen. Werden die Abstimmungsbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Abstimmungszeit eingehen. Die Abstimmungszeit endet um 18 Uhr.

Stimmberechtigte , die durch Briefabstimmung abstimmen wollen, können noch bis

Freitag, den 12. März 2010, 18.00 Uhr,

bei der Stadtverwaltung Boppard einen Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen beantragen. Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Abstimmungsraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Abstimmungstag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für nicht im Abstimmungsverzeichnis eingetragene Abstimmungsberechtigte, wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden nicht rechtzeitig Einwendungen gegen das Abstimmungsverzeichnis erhoben haben oder über ihre Einwendungen erst nach Abschluss des Abstimmungsverzeichnisses entschieden wird, oder wenn die Voraussetzungen für ihre Eintragung erst nach dem 26. Februar 2010 eingetreten sind oder noch eintreten.

VII.

Abstimmungshandlung und Abstimmungsermittlung sind öffentlich.

VIII.

Die Stimmberechtigten können ihr Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstimmung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

56154 Boppard, 02.03.2010
Stadtverwaltung Boppard

Dr. Walter Bersch
Bürgermeister

 

 

 

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