3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Boppard
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird in Abstimmung mit der Stadt Boppard durch das beauftragte Büro für Städtebau und Umweltplanung Stadt-Land-plus, Boppard, durchgeführt. Der Stadtrat Boppard hat mit öffentlicher Beschlussfassung vom 27.06.2016 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Flächen, welche im Zuge der parallelen Fortschreibung angepasst und geändert werden, beziehen sich auf den Bereich der Bebauungspläne „Im Kirchenflur" (Oppenhausen) und „Am Eichelsberg" (Herschwiesen) - beide im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB - sowie auf Teilbereiche des Kurparks im Ortsbezirk Bad Salzig.
Alle notwendigen Detailangaben zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Boppard sind den nachfolgenden Verlinkungen zu entnehmen:
- Planzeichnung mit Legende und Verfahrensvermerken als PDF
- Amtliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
- Würdigung der vorgebrachten Stellungnahmen im Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
- Würdigung der Landesplanerischen Stellungnahme
- Begründung mit Umweltbericht
- Anschreiben zur Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 (2) BauGB
- Verteiler Träger öffentlicher Belange
Hinweis: Alle Unterlagen des vorherigen Verfahrensschrittes finden Sie hier !