Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers im Ortsbezirk Udenhausen der Stadt Boppard und über die Einreichung von Wahlvorschlägen
I.
Am Sonntag, dem 22.03.2026, findet die Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Udenhausen der Stadt Boppard statt.
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, den 12.04.2026, durchgeführt.
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers auf.
II.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteivorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbezirks, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Ortsbezirks einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen.
Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/ Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Neuauftretende Parteien, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 27.01.2026, bis 18 Uhr bei dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Die entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden ist.
III.
Die Wahlvorschläge müssen nicht von einer Mindestanzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
IV.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Herrn Bürgermeister Jörg Haseneier, bzw. der zuständigen Stadtverwaltung, bei Herrn
Thomas Emmes, Altes Rathaus, Markplatz 17, 56154 Boppard
eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 02.02.2026, 18 Uhr.
V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich.
Boppard, den 15.12.2025
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Bürgermeister Jörg Haseneier als Wahlleiter