Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses

Für die Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- altes Dokument (auch wenn dieses schon abgelaufen ist)

- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

- Geburts- / Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Familienstammbuch:

Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle einer Geburtsurkunde die Eheurkunde bzw. die Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt.
Die Bescheinigung einer Namensänderung ist ebenfalls vorzulegen.
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch einen Dolmetscher / Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

Soll ein Dokument für ein Kind beantragt werden, muss das Kind bei der Antragstellung anwesend sein.       

Bei einer unter 16jährigen Person ist es notwendig, dass ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung dabei ist.

Es kann sein, dass wir in Einzelfällen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern, da die genannten Informationen nur die Regelfälle abdecken.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Gebühren:

Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr 
22,80 €
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr           
37,00 €
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr
37,50 €
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr70,00 €
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr (48 Seiten)
59,50 €
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr (48 Seiten)  
82,00 €
Express-Pass zuzüglich      
32,00 €
vorläufiger Reisepass     
26,00 €

Die Gebühr kann bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.

Nähere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf www.personalausweisportal.de.

Über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst können Sie sich unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de informieren.

Einreisebestimmungen werden auf der Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) erläutert.