Krankenhaus Heilig Geist
Der Stadtrat Boppard hat einstimmig beschlossen:
- die Verwaltung wird beauftragt, einem Konsortium aus Rhein-Hunsrück-Kreis, Stadt Boppard, Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ und des Förderkreises beizutreten, bei dem die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als Konsortialführer die Verhandlungen mit dem Ziel des dauerhaften Erhalts des Krankenhauses Heilig Geist Boppard führt. Wesentliche Grundlagen für den dauerhaften Erhalt des Krankenhauses sind ein Betrauungsakt an das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (GKM) sowie die Kooperationsvereinbarungen mit den Kooperationspartnern.
Grundlage der Verhandlungen ist das abschließende Angebot unter folgenden Bedingungen: - Die Stadt Boppard ist bereit, zum Erhalt des Krankenhauses Heilig Geist Boppard für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027 anteilig Verluste bis zu einer Gesamtsumme von bis zu 1,2 Millionen Euro zu übernehmen.
Der Eigenanteil der Stadt Boppard beträgt im Jahr 2026 maximal 450.000,00 €
und im Jahr 2027 maximal 750.000,00 €. Soweit es in 2027 weitere Zahlungen der Stiftung oder des Fördervereins geben sollte, wird sich der Zuschussbetrag entsprechend verringern.
Der Zuschussbetrag ist in den beiden Jahren 2026 und 2027 auf die vorgenannten Maximalbeträge begrenzt und darf diese Höhe nicht übersteigen. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung besteht nicht. Von den Verlusten laut Trennungsrechnung sind die Abschreibungen nicht erstattungsfähig. Die restliche Unterstützungsleistung wird durch die Kooperationspartner getragen und wird über die entsprechende Kooperationsvereinbarung gesichert. - Das GKM verpflichtet sich zu einer ununterbrochenen Betriebs- und Trägergarantie für das Krankenhaus „Heilig Geist“ bis zum 31.12.2032, wobei es ausschließlich in den Jahren 2026 und 2027 einen begrenzten Verlustausgleich vom Rhein-Hunsrück-Kreis für das Konsortium erhält.
4. Sollte das GKM die medizinische Versorgung am Standort Boppard vor dem 31.12.2032 beenden, entsteht eine vollständige Rückzahlungsverpflichtung der vom RHK für das Konsortium geleisteten Zahlungen. Diese Rückzahlungsverpflichtung besteht uneingeschränkt auch gegenüber jedem möglichen Rechtsnachfolger oder sonstigen Rechtsformänderungen des Trägers. Zur Sicherung dieser Verpflichtung ist eine Bankbürgschaft oder ein Treuhandkonto einzurichten oder eine Patronatserklärung der kommunalen Gesellschafter abzugeben, damit die etwaige Rückzahlung in voller Höhe gewährleistet wird.
5. Bis zum 30.06.2026 ist so rechtzeitig ein Antrag zur Umwandlung des Krankenhauses in eine „Regioklinik“ Level 1i oder Level 1f nach den Vorgaben des Zukunftskonzeptes zu stellen, dass dieser bis zu diesem Datum vom Ministerium genehmigt wird.
6. Das Ministerium hat bis zum 31.03.2026 zu erklären, dass die Investitionen, die für die Umwandlung in eine „Regioklinik“ erforderlich werden, gefördert werden.
7. Die Beschlüsse des GKM und der Kerngesellschafter, die die Schließung des Krankenhauses einleiten sollen, sind aufzuheben.
8. Die Gesellschafterversammlung des GKM hat die umgehende Umsetzung des Zukunftskonzeptes bis zum 31.01.26 zu beschließen.
9. Das GKM stellt monatlich einen detaillierten Datenreport zur Verfügung.
10. Es finden Quartalsgespräche zwischen den Kooperationspartnern und der Geschäftsführung des GKM statt.
11. Abschlagzahlungen werden erst geleistet, soweit die in dem abzurechnenden Quartal erbrachten Bedingungen erfüllt wurden.
12. Die Stadt Boppard übernimmt keine Träger- oder Gesellschafteranteile. Eine spätere Übernahme oder Verpflichtung in dieser Hinsicht ist unwiderruflich ausgeschlossen.
13. Über den 31.12.2027 hinaus werden keine weiteren Verluste oder auch finanzielle Verpflichtungen (gleich welcher Art oder Rechtsgrundlage) des Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH von der Stadt Boppard übernommen.
Dieser Beschluss folgte auf ein konstruktives Vorgespräch des Bürgermeisters der Stadt Boppard, Jörg Haseneier, mit den Fraktionsvorsitzenden, Beigeordneten sowie Landrat Volker Boch. Bürgermeister Haseneier betonte, dass alle Beteiligten der Auffassung waren, der vorliegende Beschluss sei ein faires Angebot für alle Beteiligten. Die Stadt Boppard ist bereit, in weitere Gespräche mit dem GKM einzutreten und steht jederzeit für einen Dialog zur Verfügung. Bürgermeister Haseneier dankte dem Rhein-Hunsrück-Kreis und insbesondere Landrat Volker Boch, der der Stadtratssitzung beiwohnte, die aktuelle Lage aus Sicht der Kreisverwaltung darstellte und für Fragen zur Verfügung stand, für dessen Engagement zum Erhalt des Krankenhauses und dessen fortlaufender Unterstützung.
Neugestaltung der Rheinallee
Der Stadtrat hat außerdem einstimmig beschlossen, die Spezialtiefbauarbeiten zur wasserseitigen Sanierung der Rheinufermauer an das Unternehmen zu vergeben, das im Rahmen des Vergabeverfahrens das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Das Angebot umfasst einen Gesamtbetrag von 3.417.041,87 Euro (brutto, incl. 19% MwSt.).
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs
Einstimmig beschloss der Stadtrat außerdem, für die Löscheinheit Holzfeld der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Boppard ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) zu beschaffen. Der Rat ermächtigte die Verwaltung, den Auftrag gemäß Angebot vom 13.11.2025 zu einem Gesamtbetrag von 325.599,47 Euro brutto zu erteilen. Die Stadt erhält für die Beschaffung eine Förderung Landes in Höhe von 58.000 Euro.
Eltern-Beiträge für das Mittagessen an Grundschulen und Kitas
Ebenso einstimmig fielen die Beschlüsse, die Eltern-Beiträge für das Mittagessen an Grundschulen und Kitas zu erhöhen. Ab August 2026 wird für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung an den städtischen Grundschulen eine Pauschale von 50 Euro monatlich beziehungsweise 500 Euro jährlich erhoben. Ab dem Schuljahr 2027 wird eine Pauschale von 60 Euro monatlich erhoben. Die Pauschalen beziehen sich auf eine 4-Tage-Woche. Bei den städtischen Kindertagesstätten erhöhen sich die Elternbeträge ab September 2026 von 39 Euro auf 50 Euro monatlich beziehungsweise 550 Euro jährlich. Ferner soll im Jahre 2028 eine Angleichung an die Beträge der kirchlichen Einrichtungen erfolgen.
Weitere Beschlüsse des Stadtrats:
- Dem Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 wurde zugestimmt.
- Die Jahresbilanz des Eigenbetriebes Kanalwerke der Stadt Boppard zum 31.12.2024 wurde in Aktiva und Passiva auf 17.827.362,27 € festgestellt. Der Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 374.815,60 € wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.
- Dem Wirtschaftsplan der Kanalwerke der Stadt Boppard für das Wirtschaftsjahr 2026 wurde zugestimmt. Dem Investitionsprogramm der Kanalwerke der Stadt Boppard für die Jahre 2026 bis 2029 wurde zugestimmt. Der Finanzplan der Kanalwerke der Stadt Boppard für die Jahre 2026 bis 2029 wurde zur Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat stimmt einer Patenschaft mit der 9. Kompanie des Sanitätsregiments 2 zu.
- Dem Beitritt der Stadt Boppard zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ wurde mehrheitlich zugestimmt
- Die Stadtverwaltung prüft mit Blick auf den Haushaltsplan 2026 die Anmietung des Hallenbads mit Saunabereich der Mittelrhein-Klinik Bad Salzig in den Wintermonaten samstags und sonntags nachmittags und einen Betrieb in Eigenregie zur öffentlichen Nutzung von 14 bis 18 Uhr auf finanzielle Machbarkeit. Eine abschließende Entscheidung soll auf dieser Grundlage in einer der nächsten Stadtratssitzungen getroffen werden.
Der Livestream der Stadtratssitzung kann hier abgerufen werden:
