Grünflächen

Fäulnis und Pilzbefall: Maßnahmen an zwei Bäumen in Rheinallee erforderlich

In der Bopparder Rheinallee wurden nun zwei Bäume von einem Baumgutachter als so stark geschädigt eingestuft, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Ein Baum kann durch eine Kronensicherung erhalten werden, ein anderer ist nicht mehr zu retten und muss gefällt werden.

Ein Stamm eines etwa sieben Meter hohen mehrstämmigen Zierapfels (Malus species) ist so stark eingefault, dass er entweder stark eingekürzt oder mit einem speziellen Sicherungssystem vor Kronen- und Astbruch bewahrt werden muss. Um den ortsbildprägenden Zierapfel zu erhalten, hat ein Fachbetrieb nun die Baumkrone mit einer Kronensicherung stabilisiert, die verletzungsfreie Alternative zum Rückschnitt. So wird der Stämmling vor dem Ausbruch geschützt. Die Stabilisierung erfolgt mit Kunstfaserseilen. Diese verteilen die auf den Baum wirkenden Kräfte, wie Wind- und Schneelasten und entlasten so die geschwächte Baumpartie.

Bei einem Spitzahorn (Acer platanoides), der direkt am Fußweg steht, sind keine Erhaltungsmaßnahmen mehr möglich. Der rund 14 Meter hohe Baum ist vom Brandkrustenpilz (Kretzschmaria deusta) befallen und weist Schäden an Wurzeln, Stamm und Krone auf. Mit einem Resistographen hat der Baumgutachter den Bohrwiderstand gemessen. Das Ergebnis: Die verbliebene Restwandstärke ist bereits so grenzwertig, dass der Spitzahorn nicht mehr standsicher ist. Der Baum wird in den kommenden Wochen gefällt werden, da er eine akute Gefahr für Spaziergängerinnen und Spaziergänger darstellt.

Die Stadt Boppard ist bestrebt, den Baumbestand auf städtischen Flächen zu erhalten, solange die Standsicherheit dies zulässt. In Boppard gibt es insgesamt ca. 1.500 Bäume auf städtischen Flächen, die regelmäßig von einem Baumsachverständigen kontrolliert und in einem Baumkataster dokumentiert werden. Aus dem Kataster geht unter anderem hervor, ob und wo Schäden vorhanden sind, welche Maßnahmen zum Erhalt des Baumes ergriffen werden und in welchen Zeitabständen Kontrollen durchgeführt werden müssen.