Öffentliche Bekanntmachung

der Beschlüsse über die Aufstellung eines Bauleitplanes und über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes

„Hängebrücke Boppard“

beschlossen.

Planungsziel ist die Errichtung einer Hängebrücke über dem Ewigbachtal zur besseren Realisierung und Ausgestaltung des kulturlandschaftlichen Panoramas.

Des Weiteren beschloss der Stadtrat der Stadt Boppard in seiner Sitzung am 29.06.2026 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Entsprechend wird der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 2 Abs. 1,3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Diese dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Der Öffentlichkeit ist folglich die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (vgl. § 3 Abs. 1 BauGB).

Der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes mit Begründung und den maßgeblichen Unterlagen liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

10.08.2026 bis einschließlich 14.09.2026

bei der Stadtverwaltung Boppard, Fachbereich 2, Bauverwaltung, Zimmer 3.06, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, öffentlich aus und kann dort montags bis freitags – außer feiertags – zu den regulären Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen des Bauleitplanes während dem oben genannten Zeitraum im Internet unter der Adresse

https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/

zur Verfügung gestellt.

Stellungnahmen und Äußerungen bezüglich des Bauleitplanes können vom 10.08.2026 bis einschließlich 14.09.2026 eingereicht beziehungsweise vorgebracht werden (§ 3 Abs. 1 BauGB). Darüber hinaus können Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum digital unter der E-Mail-Adresse

stadt@boppard.de

eingereicht werden.

Nach entsprechender Prüfung fließen diese in das folgende Bauleitplanverfahren ein. Die erforderliche Abwägung und Würdigung eingereichter Stellungnahmen erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Boppard.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hängebrücke Boppard“ erstreckt sich in der Gemarkung Boppard und wird durch folgende Parzellen begrenzt:

  • Im Norden durch die Grundstücksparzelle Flur 25, Flurstück 656/1
  • Im Osten durch die Grundstücksparzelle Flur 25, Flurstück 656/1
  • Im Süden durch die Grundstücksparzelle Flur 25, Flurstück 269/2 und Flur 8, Flurstück 1/3
  • Im Westen durch die Grundstücksparzelle Flur 25, Flurstück 657

 

Skizze


Die vorstehende Planzeichnung besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und dient nur der Skizzierung des vorgesehenen Plangebietes.

Boppard, den 07.08.2026

Stadtverwaltung Boppard

 

 

Jörg Haseneier

Bürgermeister