Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Mahnung

Die Stadtkasse Boppard macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2025 folgende Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) fällig waren:

  • Grundsteuer
  • Schmutz- und Oberflächenwassergebühren
  • Hundesteuer
  • Gewerbesteuer
  • Tourismusbeitrag

Die Zahlungspflichtigen, die sich mit der Entrichtung der v. g. Abgaben im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) öffentlich gemahnt.

Die zum Fälligkeitstag offenen Rückstände sind spätestens eine Woche nach Veröffentlichung (bis zum 11.09.2025) an die Stadtkasse auf eines der nachfolgenden Konten zu zahlen:

Kreissparkasse Boppard      IBAN: DE90560517900001105725 SWIFT-BIC: MALADE51SIM
Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück IBAN: DE85560900000000010786 SWIFT-BIC: GENODE51KRE
Postbank Köln
IBAN: DE34370100500016237501  SWIFT-BIC: PBNKDEFFXXX

Bitte achten Sie bei der Einzahlung auf vollständige Angabe der Buchungs-Nr. sowie die richtige Bankverbindung, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung des eingezahlten Geldes erfolgen kann.

Mahngebühren entstehen für diese öffentliche Mahnung nicht. Auf Grund des § 240 Abgabenordnung (AO) werden je Abgabenart für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an, 1 v. h. des auf volle 50,00 Euro abgerundeten Betrages, Säumniszuschläge erhoben. Diese werden hiermit festgesetzt,

Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die rückständigen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem LVwVG zwangsweise eingezogen.

Sie können Mahnungen vermeiden, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Stadt Boppard unter

https://www.boppard.de/rathaus-verwaltung/buergerservice/formulare

Alternativ senden wir Ihnen den Vordruck gerne zu. 

56154 Boppard, 01.09.2025

Stadtkasse Boppard

Cornelia Leufgen, Kassenverwalterin