Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Herschwiesen (1817)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 6 Nr. 37

Landwirtschaftsfläche

Auf der Anwand

12.468 qm

Landwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden.

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau