Bekanntmachung

Benutzungsordnung

für die Heimatkundliche Sammlung der Stadt Boppard

1    | Benutzungsrecht

Die in der Heimatkundlichen Sammlung der Stadt Boppard verwahrten

Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Bild- und Kartenmaterialen, Dokumente und handschriftlichen Aufzeichnungen

können auf Antrag von jeder natürlichen und juristischen Person benutzt werden, soweit gesetzliche Bestimmungen oder Regelungen der Stadt Boppard einschließlich dieser Benutzungsordnung dem nicht entgegenstehen.

Die Zuständigkeit und Betreuung der Heimatkundlichen Sammlung obliegt der Stadtbibliothek. Die Leitung der Stadtbibliothek kann im Einzelnen besondere Bestimmungen festlegen.

2    | Art der Benutzung

Die Heimatkundliche Sammlung ist nicht öffentlich zugänglich. Aus dem Bestand der Sammlung darf nicht entliehen werden.

Die Nutzung erfolgt durch persönliche Einsichtnahme im Lesesaal der Stadtbibliothek während der regulären (personalbesetzten) Öffnungszeiten der Stadtbibliothek. Der Bestand ist, soweit bereits digital katalogisiert, im Web-Open (Online-Katalog) der Stadtbibliothek recherchierbar.

Zur Nutzung können nach Ermessen Originale aus der Sammlung oder auch Reproduktionen vorgelegt oder Auskünfte aus den Werken und Materialien gegeben werden. Über die Art der Benutzung entscheidet die Leitung der Stadtbibliothek bzw. ihre Stellvertretung.

Nutzende werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten fachlich beraten. Ein Anspruch hierauf und auch auf weitergehende Hilfen, z.B. beim Lesen älterer Texte, besteht nicht.

Auf die Gesundheitsgefahren durch Schimmelpilzbefall, Mikroben usw. bei der Benutzung der Sammlungsobjekte wird hiermit hingewiesen.

3    | Benutzungsantrag

Der Benutzungsantrag ist schriftlich zu stellen. Dabei sind der Benutzungszweck und das Thema der Recherche anzugeben.

Die Nutzenden haben gleichzeitig mit dem Antrag auf Nutzung eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass sie

a) die Benutzungsordnung sowie die Gebührensatzung der Stadtbibliothek Boppard zur Kenntnis genommen haben und einhalten werden

b) bestehende Urheber- und Personenschutzrechte beachten und Verstöße gegenüber den Berechtigten selbst vertreten werden

c) bei der Anfertigung von Reproduktionen in Form von Fotos, Scans oder Fotokopien keinerlei Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Reproduktionen erlangen und bei der Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte eine Genehmigung beim Träger (Stadt Boppard) einholen

c) von jeder Veröffentlichung, die auf der Benutzung von in der Sammlung verwahrte Dokumente und handschriftliche Aufzeichnungen beruht, auf die Heimatkundliche Sammlung als Aufbewahrungsort hinweisen

d) von jeder Veröffentlichung, die auf der Benutzung von in der Sammlung verwahrte Dokumente und handschriftliche Aufzeichnungen beruht, unmittelbar nach Erscheinen der Publikation ein Belegexemplar an die Stadt Boppard für die Heimatkundliche Sammlung unaufgefordert und kostenlos abliefern.

e) mit der Speicherung und Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung einverstanden sind.

Hinweis zum Datenschutz: Die Stadtbibliothek unterliegt den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Die Stadtbibliothek verpflichtet sich, die Privatsphäre der Besucher zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO zu behandeln und zu verwenden.

Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten unter www.boppard.de

4    | Benutzungsgenehmigung

Die Benutzungsgenehmigung beschränkt sich auf den im Benutzungsantrag angegebenen Zweck.

Alle Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Bild- und Kartenmaterialen, Dokumente und handschriftlichen Aufzeichnungen

sind sorgfältig zu behandeln und vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Eintragungen im Text, An- und Unterstreichungen, Umbiegen der Blätter, Durchzeichnen und dergleichen sind zu unterlassen. Sie gelten als Beschädigung.

Die Dokumente und handschriftlichen Aufzeichnungen sind in der vorgelegten Ordnung zu belassen.

Der Benutzer haftet für alle Schäden an den Sammlungsobjekten, die er schuldhaft verursacht hat.

Die Genehmigung kann eingeschränkt, versagt oder entzogen werden, wenn

  1. dem Zweck der Nutzung schwerwiegende Bedenken oder schutzwürdige Belange entgegenstehen oder Interessen von Einzelpersonen gefährdet werden könnten oder Rechtsvorschriften verletzt würden
  2. durch die Nutzung der Ordnungs- und Erhaltungszustand gefährdet würde.
  3. die Nutzenden Medien, Materialien und Beilagen entwenden, unsachgemäß behandeln, beschädigen, verändern
  4. die Nutzenden gegen diese Benutzungsordnung verstoßen

 

5    | Reproduktionen

Von den vorgelegten Originalen oder Reproduktionen aus der Sammlung können in begrenztem Umfang auf Kosten der Nutzenden Kopien oder Scans (in Papierform) für den Privatgebrauch durch das Bibliotheksteam angefertigt werden, soweit dies der Erhaltungszustand zulässt.

Ein Anspruch auf Anfertigung von Reproduktionen besteht nicht.

Eine Weitergabe der Reproduktionen an Dritte ist unzulässig, ebenso eine Verwendung zu kommerziellen Zwecken.

Der Einsatz privater Kameras ohne Verwendung von Blitzlicht ist durch die Nutzenden möglich.

Mit dem Benutzungsantrag unterzeichnen die Nutzenden eine Erklärung zur Einhaltung von Personenschutz-, Urheber- und Verwertungsrechten.

6    | Kosten der Benutzung / Erheben von Entgelten

Die Beratung der Nutzenden und die Vorlage aus dem Heimatkundlichen Sammlungsbestand sind unentgeltlich.

Entstehende Sach- und Sonderleistungen werden nach der Gebührensatzung der Stadtbibliothek Boppard bzw. der Gebührensatzung der Stadt Boppard in der jeweils gültigen Fassung berechnet.

7    | Ausschluss von der Benutzung

Personen, die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für begrenzte Zeit oder auf Dauer von der Benutzung der Heimatkundlichen Sammlung ausgeschlossen werden.

8    | Inkrafttreten


Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Boppard, 26.02.2026
Stadtverwaltung Boppard

 

gez.
Jörg Haseneier

Bürgermeister