Öffentliche Bekanntmachung

Am

Mittwoch, 25. Februar 2026, 18.00 Uhr,

findet in der

Stadthalle Boppard, Oberstraße 141, Lobby 1. OG

 56154 Boppard

eine Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Boppard statt.

 

Tagesordnung

1. Erstellung Jagdkataster

2. Jagdverpachtung; Verlängerung des Jagdpachtvertrages über den Teiljagdbezirk „Oppenhausen“

3. Jagdverpachtung; Verlängerung des Jagdpachtvertrages über den Teiljagdbezirk „Eisenbolz“

4. Jagdverpachtung; Verlängerung des Jagdpachtvertrages über den Teiljagdbezirk „Auf Kreuz“

5. Kündigung des zwischen der Jagdgenossenschaft Boppard und der Stadt Boppard geschlossenen Vertrages vom 07.04.1978

6. Abschluss einer neuen Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung

der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Boppard auf die Gemeinde

7. Mitteilungen

8. Anfragen

 

Die Mitglieder/innen der Jagdgenossenschaft Boppard werden hiermit zu dieser nichtöffentlichen Genossenschaftsversammlung eingeladen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir die Versammlungsteilnehmer/innen um rechtzeitiges Erscheinen ab 17.30 Uhr. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigung bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme und Stimmberechtigung getroffen werden können. Sehr gerne können sich die Mitglieder/innen der Jagdgenossenschaft auch vorab bei Frau Heidi König, heidi.koenig@boppard.de anmelden.

Die Jagdgenossenschaft besteht aus den Grundstückseigentümer/innen der bejagbaren Flächen in den Gemarkungen Bad Salzig, Boppard, Buchholz, Herschwiesen, Hirzenach, Holzfeld, Oppenhausen, Rheinbay, Udenhausen und Weiler, soweit sie nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören oder diesem angegliedert sind.

Nach § 2 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Boppard sind Eigentumsänderungen von den Veräußerern von Grundstücken zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

In der Jagdgenossenschaftsversammlung ist nur diejenige Grundstückseigentümerin bzw. derjenige Grundstückseigentümer stimmberechtigt, der im Kataster eingetragen ist oder sonst nachweist, dass sie bzw. er Eigentum besitzt (z. B. Notariatsurkunde, die im Grundbuch vollzogen sein muss).

 

56154 Boppard, 02.02.2026

Jagdgenossenschaft Boppard

 

Jörg Haseneier

Jagdvorsteher