Öffentliche Bekanntmachung
Interessenbekundungsverfahren für die Konzeptionierung einer gastronomischen Nutzung des Außebereiches der Kurfürstlichen Burg
Die am Rheinufer innerhalb der Stadt gelegene ehemalige Kurfürstliche Burg in Boppard wurde von 2009 bis 2015 nach vielen Jahren der Vorbereitung einer kompletten Instandsetzung und energetischen Modernisierung unterzogen.
Das denkmalgeschützte Gebäude ist eines der größten Sehenswürdigkeiten der Stadt Boppard. Die Vierflügelanlage mit 2 Rundtürmen bietet ein Ambiente von Rheinromantik und ehrwürdigen Mauern mit Blätterdach, welches Besucher von Nah und Fern begeistern könnte.
Was wird gesucht?
Die Stadt Boppard sucht einen Interessenten, für eine gastronomische Nutzung an der Kurfürstlichen Burg.
Ziel ist eine getränkeorientierte Außengastronomie, welche insbesondere die Vorfläche vor der alten Burg bewirtschaftet.

Abbildung 1: Freifläche vor der Kurfürstlichen Burg, unter der Linde
Hinzukommend zur Außengastronomie wird eine kleine Anrichteküche sowie entsprechende Toilettenanlagen zur Verfügung gestellt.
Nach Wiedereinzug der Stadtverwaltung ins Karmelitergebäude werden des Weiteren die aktuell als Trauzimmer genutzten Räumlichkeiten ergänzend zur Verfügung gestellt.
Entsprechend gliedert sich die angebotene Fläche wie folgt:
- Außengastronomiefläche: ca. 240 m²
- Anrichteküche: ca. 11 m²
- Räumlichkeiten Standesamt: ca. 60 m²
Alle Konzeptionierungen, welche der zuvor genannten Bewirtschaftung entsprechen und welche fristgerecht bis zum 30.09.2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden, finden im Auswahlverfahren eine entsprechende Berücksichtigung.
Der Interessent ist selbst für den termingerechten Eingang der Bewerbung verantwortlich. Die Stadt Boppard behält sich vor, nicht rechtzeitig eingegangene Interessenbekundungen unberücksichtigt zu lassen.
Die Konzeptionierungen können bei der
Stadt Boppard
Mainzer Straße 46
56154 Boppard
in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Angebot gastronomische Nutzung Kurfürstliche Burg“
oder
digital an
versendet werden.
Es handelt sich um ein Interessenbekundungsverfahren. Daher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und die Teilnehmer nicht an ihre Angebote gebunden sind.
Die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen sind für beide Seiten unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Die Rücksendung eingereichter Unterlagen kann nicht zugesagt werden.
Nach Terminvereinbarung besteht die Möglichkeit eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren.
Vorliegend handelt es sich bei der Veröffentlichung um ein unverbindliches Angebot zur Abgabe eines Konzeptes, welches nicht auf gesetzlichen Grundlagen beruht.
Entsprechend können keine Rechte aus der Abgabe eines Konzeptes geltend gemacht werden.