Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Boppard (1820)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 14 Nr. 977/564

Waldfläche

In der oberen Zeil

692 qm

Flur 14 Nr. 976/564

Waldfläche

In der oberen Zeil

691 qm

Flur 23 Nr. 15/12

Waldfläche

Sabeler Hecken

6.053 qm

Flur 23 Nr. 101/52

Waldfläche

Oberfraubachswiesen

845 qm

Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf alle Grundstücke beziehen.

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau