Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Boppard (1820)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 5 Nr. 28/46

Landwirtschaftsfläche

Die Schlüsselstücker

3.362 qm

Flur 5 Nr. 28/50

Landwirtschaftsfläche

Die Schlüsselstücker

10.165 qm

Gemarkung Brey (1388)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 5 Nr. 51

Waldfläche

Auf Siebenborn

475 qm

Flur 5 Nr. 126/2

Landwirtschaftsfläche

Am Eichbaum

1.466 qm

Flur 5 Nr. 149/2

Landwirtschaftsfläche

Am Stein

2.302 qm

Flur 5 Nr. 51/2

Landwirtschaftsfläche

In der Tahlhecke

2.322 qm

Flur 5 Nr. 52/4

Landwirtschaftsfläche

In der Tahlhecke

2.232 qm

Flur 3 Nr. 180/1

Landwirtschaftsfläche

Auf der Plätsch

1.654 qm

Flur 3 Nr. 180/2

Landwirtschaftsfläche

Auf der Plätsch

1.655 qm

Landwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf alle Grundstücke beziehen.

 

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau