Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Holzfeld (1825)
Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
Flur 3 Nr. 37 | Landwirtschaftsfläche | Auf der Platt | 6.500 qm |
Landwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung, Sachgebiet Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden.
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Sachgebiet Landwirtschaft und Weinbau