Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung von Bauleitplanentwürfen

Der Stadtrat der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit (i. V. m.) § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes

„Industriegebiet Boppard-Hellerwald I“

beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 17.02.2023 öffentlich bekannt gemacht, sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Hiermit wird der Beschluss über die öffentliche Auslegung des oben genannten Bauleitplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Entwurf des oben angesprochenen Bebauungsplanes, seine Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 20.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023.

bei der Stadtverwaltung Boppard, Fachbereich 2, Bauverwaltung, Zimmer 3.06, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, öffentlich aus und können dort montags bis freitags – außer feiertags – zu den regulären Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Neben der Begründung inklusive Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen in Form einer Umweltverträglichkeitsprüfung, einer schalltechnischen Untersuchung und einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung verfügbar.

Im Einzelnen liegen vor:

  • Umweltverträglichkeitsprüfung 

Untersuchungen und Stellungnahmen zu Auswirkungen auf die Schutzgüter: Mensch und menschliche Gesundheit, Fauna, Flora, Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild und kulturelles Erbe

  • Schalltechnische Untersuchung

Untersuchungen und Stellungnahmen zu den Themenbereichen: Anlagenlärm, Verkehrslärm, Schienenlärm und allgemeine Anforderungen an den Schallschutz

  • Artenschutzprüfung

Untersuchungen und Stellungnahmen mit Minimierungsmaßnahmen zu den Themenbereichen: Avifauna, Fledermäuse, Reptilien, Haselmaus.

Darüber hinaus sind folgende behördliche Stellungnahmen eingegangen:

1. Schreiben der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises vom 18.04.2023
2. Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 13.11.2023
3. Schreiben des Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach vom 28.03.2023
4. Schreiben des Forstamtes Boppard vom 29.03.2023
5. Schreiben der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, vom 03.03.2023
6. Schreiben des RheinHunsrück Wasser Zweckverbandes vom 02.03.2023
7. Schreiben des Deutschen Wetterdienstes vom 29.03.2023
8. Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 08.03.2023
9. Schreiben der Amprion GmbH vom 01.03.2023
10. Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes vom 06.03.2023
11. Schreiben der Autobahn GmbH des Bundes vom 24.05.2023

Ergänzend stehen alle oben genannten Unterlagen bezüglich des Bebauungsplanentwurfes im Internet unter der Adresse:

https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/

innerhalb des Zeitraumes vom 20.11.2023 bis einschließlich 20.12.2023 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Boppard entsprechende Stellungnahmen hinsichtlich der Bebauungsplaninhalte abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse

stadt@boppard.de

versendet werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und zur Abwägung sowie Würdigung durch den Stadtrat der Stadt Boppard vorgelegt. Das Ergebnis der Würdigung wird mitgeteilt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Geltungsbereich:


Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Boppard-Hellerwald I“ erstreckt sich in der Gemarkung Boppard und wird durch folgende Parzellen begrenzt:

  • Im Norden durch die Bundesautobahn 61
  • Im Osten durch die Bundesautobahn 61
  • Im Süden durch den Verkehrsweg „Alte Römerstraße“
  • Im Westen durch den Verkehrsweg „Alte Römerstraße“
Die vorstehende Planzeichnung besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und dient nur der Skizzierung des vorgesehenen Plangebietes.
Die vorstehende Planzeichnung besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und dient nur der Skizzierung des vorgesehenen Plangebietes.

Boppard, den 14.11.2023
Stadtverwaltung Boppard


Jörg Haseneier
Bürgermeister