Stadtpolitik

Aus der Sitzung des Stadtrates Boppard vom 17. November 2025

Jahresabschluss 2021

Der Stadtrat Boppard hat einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen, den Jahresabschluss 2021 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO wie folgt festzusetzen:

      1. Eigenkapital                   92.471.404,15 €

     2. Bilanzsumme               182.091.032,16 €

     3. Anlagevermögen            175.791.282,88 €

     4. Verbindlichkeiten                26.203.576,48 €

     5. Jahresüberschuss                     826.928,37 €

     6. Finanzmittefehlbetrag              5.709.568,07 €

Dem Bürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, wurde mit 21 Jastimmen, fünf Enthaltungen und zwei Gegenstimmen Entlastung für das Rechnungsjahr 2021 erteilt. Hiervon ausgenommen sind noch laufende Regressverfahren.

Schutz der Fußgängerzone und des Marktplatzes

Der Stadtrat hat einstimmig bei einer Enthaltung die Anschaffung von vollautomatischen Verkehrspollern sowie Sicherheitspollern für die Fußgängerzone und den Marktplatz beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahmen zeitnah umzusetzen und den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.

Zwei vollautomatische Poller und zwei Erweiterungspoller an der Oberstraße (Ecke Pützgasse und Christengasse) sollen künftig das unerlaubte Befahren verhindern. Sie senken sich bei Stromausfall automatisch und werden durch Schlüsselschalter, Zeitschaltuhr und Ampelanlage gesteuert. Der Zugang erfolgt für berechtigte Personen (z.B. Anlieferer, Gewerbetreibende, Rettungskräfte) per Chipkarte. Von 5 bis 10 Uhr bleiben die Poller für den Lieferverkehr versenkt.

Zusätzlich wird die Zufahrt über 36 variable Sicherheitspoller gesperrt, die ganzjährig an festen Positionen verbleiben. Diese können bei Bedarf, abhängig von der Art und Größe der Veranstaltung, mit einem Schlüssel entfernt oder an anderen Stellen eingesetzt werden. Die Schließberechtigungen liegen bei der Stadtverwaltung, Polizei und Rettungskräften.

Die Ausschreibung für das Projekt wird nun vorbereitet, mit einer geplanten Umsetzung in der ersten Jahreshälfte 2026. Der Zufahrtsschutz ist Teil des Förderprogramms „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ (ISEK) und wird zu 80 Prozent gefördert.

Neubaugebiet „Auf der Folkendell“

Mit jeweils drei Gegenstimmen hat der Stadtrat die Aufträge für die Verlegung der Kanalisationsleitungen und die Errichtung der Baustraßen im Neubaugebiet „Auf der Folkendell“ in Boppard-Buchholz vergeben.

Barrierefreier Ausbau der Bahnhöfe Boppard und Bad Salzig

Der Stadtrat beschloss einstimmig, zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 291.000 Euro für die Planung des barrierefreien Ausbaus der Bahnhöfe in Boppard und Bad Salzig bereitzustellen. Die Stadt Boppard hatte bereits Verträge mit dem Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Nord und der DB Station&Service AG zur Finanzierung der Planungsphasen des Ausbaus abgeschlossen: am 26. September 2013 für den Bopparder Hauptbahnhof und am 29. März 2019 für den Bahnhof Boppard-Bad Salzig. Insgesamt übernimmt die Stadt Boppard einen Anteil an den Planungskosten von rund 1,05 Millionen Euro.

Obwohl in den Jahren 2018 bis 2025 Mittel veranschlagt wurden, wurden viele dieser Mittel nicht abgerufen. Die Verzögerung beim Abruf der Mittel lag nach Rücksprache mit der DB Station&Service AG an einem schleppenden Projektfortschritt sowie an einem Wechsel in der Sachbearbeitung. Die jetzt abgerufenen Mittel waren nicht vollständig im aktuellen Haushalt eingeplant, weshalb der Stadtrat nun die Differenz von etwa 291.000 Euro freigegeben hat.

Für beide Bahnhöfe liegen mittlerweile ausführungsreife Pläne vor. Die Bahn arbeitet derzeit an Verträgen zur Realisierung und Finanzierung und wird voraussichtlich im kommenden Jahr entsprechende Entwürfe der Stadt vorlegen.

Kommunale Wärmeplanung

In seiner letzten Sitzung hat der Bopparder Stadtrat bei zwei Enthaltungen beschlossen, den Kommunalen Wärmeplan (KWP) in der vorgelegten Form als Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung der Stadt zu übernehmen. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, potenzielle Kooperationspartner für den Aufbau und Betrieb von Nahwärmenetzen zu kontaktieren und die Ergebnisse zur weiteren Prüfung vorzulegen.

Der KWP bildet die strategische Basis für die langfristige Wärmeversorgung der Stadt. Es handelt sich dabei um eine grundsätzliche Planung, die noch keine konkreten Entscheidungen über den Zeitpunkt, die Reihenfolge oder die genaue Umsetzung der einzelnen Maßnahmen enthält. Der Beschluss ist jedoch erforderlich, um mögliche zukünftige Förderungen nicht zu gefährden.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Kommunale Wärmeplan eine rechtlich unverbindliche, strategische Planung darstellt und keine direkten rechtlichen Auswirkungen hat. Er bildet die Grundlage für zukünftige Planungen, hat jedoch keine Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.

Dieser Beschluss stellt somit einen ersten Schritt in Richtung einer nachhaltigen Wärmeversorgung der Stadt Boppard dar.

Weitere Beschlüsse des Stadtrats:

  • Anpassung des Feuerwehrplans/Investitionsprogramm für zukünftige Fahrzeugbeschaffungen
  • Nachwahlen in den Rechnungsprüfungsausschuss und in den Jugendrat
  • Benennung einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Boppard III (Buchholz, Herschwiesen, Oppenhausen und Udenhausen).