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Baum- und Strauchschnittplätze in Boppard: Stadt weist auf geänderte Benutzungsordnung hin

Neu aufgestellte Schilder informierten seit Kurzem darüber, dass auf den Baum- und Strauchschnittplätzen künftig ausschließlich holziges Material angenommen wird. Krautige Bestandteile, insbesondere Rasenschnitt, dürfen dort nicht mehr abgelagert werden.

Der Hintergrund sind laut RHE Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Baugesetzbuches und des Wasserhaushaltsgesetzes: Bei krautigem Grüngut können umweltrelevante Sickersäfte entstehen. Für deren Erfassung und Behandlung ist auf den Baum- und Strauchschnittplätzen keine geeignete Infrastruktur vorhanden. Um den Umwelt- und Gewässerschutz sicherzustellen, ist die Ablagerung dieser Materialien dort daher nicht zulässig.

Rasenschnitt und andere krautige Gartenabfälle sind stattdessen über die Biotonne zu entsorgen oder können eigenkompostiert werden. Der Rasenschnitt aus der Biotonne wird zur Biogaserzeugung genutzt und leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Energiegewinnung. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei der Rhein-Hunsrück-Entsorgung eine Saisontonne für Rasenschnitt zu bestellen.


Darüber hinaus dürfen folgende Abfälle nicht auf den Baum- und Strauchschnittplätzen abgelagert werden:


  • Fallobst
  • Sägemehl und Sägespäne
  • sonstige, insbesondere illegal entsorgte Abfälle


Die Nutzung der Baum- und Strauchschnittplätze ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten; eine Nutzung durch Gewerbetreibende ist nicht zulässig.


Die neuen Regelungen werden durch eine angepasste Beschilderung vor Ort deutlich gemacht. Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Website sowie in der AbfallApp der RHE.


Baum- und Strauchschnittplätze befinden sich in Weiler, Rheinbay, Buchholz, Oppenhausen, Udenhausen, Hirzenach und Holzfeld. Der Baum- und Strauchschnittplatz auf der Cäcilienhöhe in Boppard wird in Kürze wiedereröffnet, sobald die Asphaltarbeiten abgeschlossen sind.