Diese findet statt am Sonntag, 22. März 2025. Interessierte können sich bis spätestens 30. November 2025 bei der Stadtverwaltung Boppard melden.
Voraussetzungen:
- Mindestens 18 Jahre alt
- Deutsche/r Staatsangehörige/r
- Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
- Wahlberechtigung für den rheinland-pfälzischen Landtag
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von den Gemeindebehörden berufen und sollten idealerweise aus dem Kreis der Wahlberechtigten der jeweiligen Stadt stammen. Vorzugsweise erfolgt die Berufung aus dem jeweiligen Wahlbezirk.
Aufgaben der Wahlhelfer:
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
- Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
- Kontrolle und Annahme von Wahlscheinen
- Ausgabe von Stimmzetteln
- Vermerk der Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Zählung der Wähler und der abgegebenen Stimmen
Die Wahlvorstände treffen bereits vor der Öffnung der Wahllokale um 8 Uhr alle notwendigen Vorbereitungen. Die Wahllokale sind bis 18 Uhr geöffnet, anschließend erfolgt die Auszählung der Stimmen.
Vergütung:
Für ihren Einsatz erhalten Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro.
Wer Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelfer hat, kann sich bis zum 30. November 2025 bei der Stadtverwaltung Boppard melden. Weitere Informationen sowie die Anmeldung sind über die Mailadresse lara.bartz@boppard.de möglich.
