Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Mahnung
Die Stadtkasse Boppard macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2025 folgende Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) fällig waren:
- Grundsteuer
- Schmutz- und Oberflächenwassergebühren
- Hundesteuer
- Gewerbesteuer
- Tourismusbeitrag
Die Zahlungspflichtigen, die sich mit der Entrichtung der v. g. Abgaben im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) öffentlich gemahnt.
Die zum Fälligkeitstag offenen Rückstände sind spätestens eine Woche nach Veröffentlichung (bis zum 11.09.2025) an die Stadtkasse auf eines der nachfolgenden Konten zu zahlen:
| Kreissparkasse Boppard | IBAN: DE90560517900001105725 | SWIFT-BIC: MALADE51SIM |
| Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück | IBAN: DE85560900000000010786 | SWIFT-BIC: GENODE51KRE |
|
Postbank Köln | IBAN: DE34370100500016237501 | SWIFT-BIC: PBNKDEFFXXX |
Bitte achten Sie bei der Einzahlung auf vollständige Angabe der Buchungs-Nr. sowie die richtige Bankverbindung, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung des eingezahlten Geldes erfolgen kann.
Mahngebühren entstehen für diese öffentliche Mahnung nicht. Auf Grund des § 240 Abgabenordnung (AO) werden je Abgabenart für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an, 1 v. h. des auf volle 50,00 Euro abgerundeten Betrages, Säumniszuschläge erhoben. Diese werden hiermit festgesetzt,
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die rückständigen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem LVwVG zwangsweise eingezogen.
Sie können Mahnungen vermeiden, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf der Internetseite der Stadt Boppard unter
https://www.boppard.de/rathaus-verwaltung/buergerservice/formulare
Alternativ senden wir Ihnen den Vordruck gerne zu.
56154 Boppard, 01.09.2025
Stadtkasse Boppard
Cornelia Leufgen, Kassenverwalterin