Bekanntmachung
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Holzfeld (1825)
Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
Flur 2 Nr. 94/43 | Waldfläche | Am Ehrentaler Werth | 13.084 qm |
Gemarkung Werlau (1836)
Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
Flur 1 Nr. 106/18 | Holzung | Ehrentaler Werth | 10.921 qm |
Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf beide Grundstücke beziehen.
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau