Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Holzfeld (1825)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 2 Nr. 94/43

Waldfläche

Am Ehrentaler Werth

13.084 qm

Gemarkung Werlau (1836)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 1 Nr. 106/18

Holzung

Ehrentaler Werth

10.921 qm

Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf beide Grundstücke beziehen.

 

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau