Bekanntmachung

Folgende Abgaben werden zum 15. Mai 2025 fällig:

  • Grundbesitzabgaben: Rate Mai 2025
  • Hundesteuer: Rate Mai 2025
  • Gewerbesteuer: Rate Mai 2025

Wir bitten die Zahlungspflichtigen weitestgehend vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen oder die Beträge bei den Kreditinstituten auf eines der nachstehend aufgeführten Konten der Stadtkasse Boppard einzuzahlen.

Kreissparkasse Boppard

IBAN: DE90560517900001105725

SWIFT-BIC: MALADE51SIM

 

Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück

IBAN: DE85560900000000010786

SWIFT-BIC: GENODE51KRE


Postbank Köln

IBAN: DE34370100500016237501

SWIFT-BIC: PBNKDEFFXXX

Die Stadtkasse bittet alle Zahlungspflichtigen, den Fälligkeitstermin zu beachten, da sonst die rückständigen Beträge kostenpflichtig angemahnt werden. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten und möglichen Unannehmlichkeiten lassen sich bei einer rechtzeitigen und somit pünktlichen Zahlung vermeiden.

Für alle Einzahler/innen, die bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, gilt folgender Hinweis: Bitte achten Sie bei der Einzahlung auf vollständige Angabe der Buchungs-Nr. sowie die richtige Bankverbindung, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung des eingezahlten Geldes erfolgen kann.

Für den Zahlungspflichtigen besteht die Möglichkeit, sich dem Lastschriftverkehr anzuschließen. Die hierzu erforderlichen Vordrucke werden von der Stadtkasse auf Anforderung zugesandt oder können im Internet unter https://www.boppard.de/rathaus-verwaltung/buergerservice/formulare heruntergeladen werden.

Hinweis für Abbucher:

Die fälligen Abgaben werden zum 15. Mai 2025 von den Bankkonten abgerufen. Wir bitten, sich auf diesen Termin

entsprechend einzustellen.


56154 Boppard, 05.05.2025

Stadtkasse Boppard

Cornelia Leufgen, Kassenverwalterin