Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit (i. V. m.) § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes

„Klostergut Jakobsberg“

beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 14.02.2025 öffentlich bekannt gemacht, sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Hiermit wird der Beschluss über die öffentliche Auslegung des oben genannten Bauleitplanentwurfes gemäß §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Entwurf des oben angesprochenen Bebauungsplanes, seine Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

Vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025

bei der Stadtverwaltung Boppard, Fachbereich 2, Bauverwaltung, Zimmer 3.06, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, öffentlich aus und können dort montags bis freitags – außer feiertags – zu den regulären Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Neben der Begründung inklusive Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen in Form eines Fachbeitrages zum Artenschutz, einer FFH-Vorprüfung und einer VSG-Vorprüfung verfügbar.

Im Einzelnen liegen vor:

  • Artenschutzprüfung

Untersuchungen und Stellungnahmen zu den Themenbereichen: Avifauna, Fledermäuse, Haselmaus.

  • Fauna-Flora-Habitat-Vorprüfung

Prüfung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes des NATURA-2000-Gebietes durch die angestrebte Planung

  • Vogelschutzgebiet-Vorprüfung

Prüfung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Europäischen Vogelschutzgebietes „Mittelrheintal“ durch die angestrebte Planung

Darüber hinaus sind folgende behördliche Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen:

  1. Schreiben Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung vom 26.02.2025
  2. Schreiben Bundeswehr - Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) - vom
  3. Schreiben VG Loreley vom 27.02.2025
  4. Schreiben Generaldirektion Kulturelles Erbe – Abteilung: Landesarchäologie – vom 04.03.2025
  5. Schreiben Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises – Gesundheitsamt - vom 05.03.2025
  6. Schreiben Deutscher Wetterdienst vom 11.03.2025
  7. Schreiben Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück vom 17.03.2025
  8. Schreiben Eisenbahn-Bundesamt vom 17.03.2025
  9. Schreiben Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal vom 28.03.2025
  10. Schrieben Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Bauwesen - vom 25.03.2025
  11. Schreiben Landesbetrieb und Mobilität vom 26.03.2025
  12. Schreiben Landesamt für Geologie und Bergbau vom 27.03.2025
  13. Schreiben Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.03.2025
  14. Schreiben Handwerkskammer Koblenz vom 28.03.2025
  15. Schreiben Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Initiative Baukultur – vom 07.04.2025
  16. Schreiben Welterbesekretariat vom 08.04.2025
  17. Schreiben Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises –Untere Wasserbehörde – vom 09.04.2025
  18. Schreiben Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises –Brandschutz – vom 11.04.2025
  19. Schreiben Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises –Untere Naturschutzbehörde – vom 16.04.2025

Ergänzend stehen alle maßgeblichen Unterlagen bezüglich des Bebauungsplanentwurfes im Internet unter der Adresse:

https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/

innerhalb des Zeitraumes vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechende Stellungnahmen hinsichtlich der Bebauungsplaninhalte bei der Stadtverwaltung Boppard abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse

stadt@boppard.de

versendet werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und zur Abwägung sowie Würdigung durch den Stadtrat der Stadt Boppard vorgelegt. Das Ergebnis der Würdigung wird mitgeteilt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Klostergut Jakobsberg“ erstreckt sich in der Gemarkung Boppard und wird durch folgende Parzellen begrenzt:

  • Im Norden durch die K124
  • Im Osten durch die Grundstücksparzellen Flur 5 Flurstück 32/5 und Flur 30 Flurstück 1/2
  • Im Süden durch die Grundstücksparzelle Flur 31 Flurstück 58/2
  • Im Westen durch die Grundstücksparzelle Flur 5 Flurstück 2/5

 

Die vorstehende Planzeichnung besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und dient nur der Skizzierung des vorgesehenen Plangebietes.

 

Boppard, den 11.11.2025

Stadtverwaltung Boppard