Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Landtagswahl am Sonntag, dem 22. März 2026
- Berichtigung -
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 20. März 2026, 15 Uhr, (und nicht wie bekanntgemacht bis 12.03.2026) bei der Stadtverwaltung Boppard mündlich oder schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Boppard, 17.02.2026
Stadtverwaltung Boppard
gez.
Jörg Haseneier
Bürgermeister