Bekanntmachung

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Hirzenach (1824)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 5 Nr. 20

Waldfläche

Ober Kalkofen

7.316 qm

Flur 5 Nr. 28

Waldfläche

Ober Kalkofen

2.310 qm

Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf beide Grundstücke beziehen.

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau