Bekanntmachung
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Hirzenach (1824)
Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
Flur 5 Nr. 20 | Waldfläche | Ober Kalkofen | 7.316 qm |
Flur 5 Nr. 28 | Waldfläche | Ober Kalkofen | 2.310 qm |
Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf beide Grundstücke beziehen.
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau