Bekanntmachung
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Udenhausen (1818)
Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
Flur 13 Nr. 27 | Landwirtschaftsfläche | In den Georgenstücker | 629 qm |
Flur 13 Nr. 108 | Landwirtschaftsfläche | An der Heide | 6.328 qm |
Landwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf beide Grundstücke beziehen.
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau