Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Udenhausen (1818)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 13 Nr. 27

Landwirtschaftsfläche

In den Georgenstücker

629 qm

Flur 13 Nr. 108

Landwirtschaftsfläche

An der Heide

6.328 qm

 

Landwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf beide Grundstücke beziehen.

 

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau