Bekanntmachung der Stadt Boppard über die

  1. Gemäß § 97 Abs.1 Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht ab dem 14. Januar 2022 bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat.
    Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt ab dem 14.01.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Boppard, Mainzer Str. 46, Boppard, Zimmer 1.04, Ansprechpartner Gregor Dientz, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Des Weiteren wird der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan auf der Homepage der Stadt Boppard unter www.boppard.de eingestellt. Zu dem eingestellten Entwurf auf der Homepage gelangen Sie unter den Menüpunkten „Rathaus“ und anschließend „Haushaltsplan“.

  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Boppard haben die Möglichkeit, ab dem 15.01.2022, innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Stadtverwaltung, Mainzer Str. 46, 56154 Boppard, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung Boppard, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard oder elektronisch an stadt@boppard.de einzureichen. Der Stadtrat wird voraussichtlich am 31.01.2022 vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Boppard, 09.12.2021

Jörg Haseneier
Bürgermeister