Folgende Abgaben werden zum 15. Februar 2022 fällig:

Wir bitten die Zahlungspflichtigen weitestgehend vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen oder die Beträge bei den Kreditinstituten auf eines der nachstehend aufgeführten Konten der Stadtkasse Boppard einzuzahlen.

Kreissparkasse Boppard
Konto 1105725   BLZ 56051790
IBAN: DE90560517900001105725
SWIFT-BIC: MALADE51SIM

Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück
Konto 10786   BLZ 56090000
IBAN: DE85560900000000010786
SWIFT-BIC: GENODE51KRE

Postbank Köln
Konto 16237-501   BLZ 37010050
IBAN: DE34370100500016237501
SWIFT-BIC: PBNKDEFF

Die Stadtkasse bittet alle Zahlungspflichtigen, den Fälligkeitstermin zu beachten, da sonst die rückständigen Beträge kostenpflichtig angemahnt werden. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten und möglichen Unannehmlichkeiten lassen sich bei einer rechtzeitigen und somit pünktlichen Zahlung vermeiden.

Für alle Einzahler/innen, die bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, gilt folgender Hinweis:

Bitte achten Sie bei der Einzahlung auf vollständige Angabe der Buchungs-Nr. sowie die richtige Bankverbindung, damit eine ordnungsgemäße Verbuchung des eingezahlten Geldes erfolgen kann.

Für den Zahlungspflichtigen besteht die Möglichkeit, sich dem Lastschriftverkehr anzuschließen. Die hierzu erforderlichen Vordrucke werden von der Stadtkasse auf Anforderung zugesandt oder können im Internet unter https://www.boppard.de/rathaus/buergerservice/formulare/einzugsermaechtigung.pdf  herunter geladen werden.

Hinweis für Abbucher:

Die fälligen Abgaben werden zum 15. Februar 2022 von den Bankkonten abgerufen. Wir bitten, sich auf diesen Termin entsprechend einzustellen.


56154 Boppard, 03.02.2022
Stadtkasse Boppard
Richard Nick, Kassenverwalter