Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Aufstellung eines Bauleitplanes und über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 15.10.2018 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 8 Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes

„Industriegebiet Boppard-Hellerwald I“

beschlossen.

Die Intention der Bebauungsplanänderung ist die Gewährleistung von Entwicklungsspielraum für die Gewerbetreibenden, sowie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Industriestandortes „Hellerwald“ in Boppard.

Der Stadtrat der Stadt Boppard beschloss in seiner Sitzung am 06.02.2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Entsprechend wird der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Diese dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Der Öffentlichkeit ist folglich die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (vgl. § 3 Abs. 1 BauGB).

Der Entwurf des oben genannten Bauleitplanes mit Begründung und den maßgeblichen Unterlagen liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023

bei der Stadtverwaltung Boppard, Geschäftsbereich III, Bauverwaltung, Zimmer 3.06, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, öffentlich aus und kann dort montags bis freitags – außer feiertags – zu den regulären Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen des Bauleitplanes während dem oben genannten Zeitraum im Internet unter der Adresse

https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/

zur Verfügung gestellt.

Stellungnahmen und Äußerungen bezüglich des Bauleitplanes können vom 27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023 eingereicht beziehungsweise vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum digital unter der E-Mail-Adresse

stadt@boppard.de

eingereicht werden.

Nach entsprechender Prüfung fließen diese in das folgende Bauleitplanverfahren ein. Die erforderliche Abwägung und Würdigung eingereichter Stellungnahmen erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Boppard.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Boppard-Hellerwald I“ erstreckt sich in der Gemarkung Boppard und wird durch folgende Parzellen, Straßen und Verkehrstrassen begrenzt:

  • Im Norden durch die Bundesautobahn A 61
  • Im Osten durch die Bundesautobahn A 61
  • Im Süden durch die Alte Römerstraße sowie die Flurstücksparzellen Flur 22 Flurstücke 1/14, 1/17, 1/20, 1/24, 1/31, 1/32, 1/33, 1/42 und 1/44
  • Im Westen durch die Alte Römerstraße und Flur 23 Flurstück 2/101


Die vorstehende Planzeichnung besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und dient nur der Skizzierung des vorgesehenen Plangebiete

Boppard, den 13.02.2023

Stadtverwaltung Boppard


Jörg Haseneier

Bürgermeister