Bekanntmachung

der Aufstellung eines Bauleitplanes und der öffentlichen Auslegung von Bauleitplanentwürfen

Der Stadtrat der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 18.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit (i. V. m.) § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes

„Helene-Pagés-Straße“

beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Es handelt sich vorliegend um die Änderung eines bereits bestehenden Bebauungsplanes im Innenbereich. Die Größe des Plangebietes beläuft sich auf ca. 1,61 ha. Folglich findet das sogenannte beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB Anwendung, da das Plangebiet dem Schwellenwert von 20.000 m² (§ 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB) unterliegt. Im beschleunigten Verfahren ist die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

Entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Somit ist auch ein Ausgleich nicht erforderlich.

In seiner Sitzung am 27.03.2023 hat der Stadtrat der Stadt Boppard beschlossen, den Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Beschluss über die öffentliche Auslegung des oben genannten Bauleitplanentwurfes wird insofern gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.

Der Entwurf des oben angesprochenen Bebauungsplanes, seine Textfestsetzungen, seine Begründung und die wesentlichen Unterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 24.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023

bei der Stadtverwaltung Boppard, Fachbereich 2, Bauverwaltung, Zimmer 3.06, Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, öffentlich aus und können dort montags bis freitags – außer feiertags – zu den regulären Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Neben der Begründung sind umweltbezogene Informationen in Form einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung verfügbar. Ergänzend stehen alle oben genannten Unterlagen bezüglich des Bebauungsplanentwurfes im Internet unter der Adresse:

https://www.boppard.de/rathaus/bauleitplanung/

innerhalb des Zeitraumes vom 24.04.2023 bis einschließlich 24.05.2023 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Boppard entsprechende Stellungnahmen hinsichtlich der Bebauungsplaninhalte abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse

stadt@boppard.de

versendet werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und zur Abwägung sowie Würdigung durch den Stadtrat der Stadt Boppard vorgelegt. Das Ergebnis der Würdigung wird mitgeteilt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Helene-Pagés-Straße“ erstreckt sich in der Gemarkung Boppard und wird durch folgende Parzellengrenzen begrenzt:

  • Im Norden durch den Straßenzug „Auf der Zeil“ sowie den Flurstücken 106/1, 118/1 und 119/5
  • Im Osten durch die Parzellen 152/45, 152/44,
  • Im Süden durch die Parzellen 135, 152/44
  • Im Westen durch die Parzellen 634/31, 698/91, 97/1


Die vorstehende Planzeichnung besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und dient lediglich der Skizzierung des vorgesehenen Plangebietes.

Boppard, den 11.04.2023
Stadtverwaltung Boppard

Jörg Haseneier
Bürgermeister