Bekanntmachung

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Zweckverbandes „Gewerbepark Hellerwald II“

für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 06.02.2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark Hellerwald II“ hat aufgrund des § 7 des Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt


2023
2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf
77.300,00 Euro 
77.300,00 Euro 
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
71.530,00 Euro  
71.530,00 Euro
der Jahresfehlbetrag auf


der Jahresüberschuss auf    
5.770,00 Euro
  5.770,00 Euro
2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf      

1.040,00 Euro1.040,00 Euro    
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
26.000,00 Euro 
26.900,00 Euro  
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf93.000,00 Euro 
94.500,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-67.000,00 Euro
-67.600,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 

65.960,00 Euro 66.560,00 Euro


§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätsicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage gem. § 10 der Verbandsordnung wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 219.477,81 Euro, zum 31.12.2021 228.778,90 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 230.698,90 Euro, zum 31.12.2023 236.468,90 Euro und zum 31.12.2024 242.238,90 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Boppard, den 06.02.2023

Der Verbandsvorsteher


Jörg Haseneier

 Hinweis:

1. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 7 ZwVG i.V.m. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.01.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom  20.02.2023 bis 28.02.2023 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (montags bis freitags) und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (montags bis donnerstags) in Boppard, Mainzer Str. 46, Zimmer 1.04, Ansprechpartner Peter Ginzel/Gregor Dientz, öffentlich aus.

3. Gemäss § 24 Abs. 6 Sätze 4 und 1 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nach § 24 Abs. 6 Satz 2 GemO nicht, wenn

      a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

      b) vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung Boppard unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Boppard, den 06.02.2023

Der Verbandsvorsteher

 

Jörg Haseneier