Abräumen von abgelaufenen Gräbern auf den Friedhöfen der Stadt Boppard

Wir machen bereits jetzt darauf aufmerksam, dass bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung die Stadt Boppard die entsprechenden Grabstellen gem. § 15 Abs. 4 der derzeit geltenden Friedhofsordnung kostenpflichtig abräumt.
Die Stadt Boppard wird auch weiterhin gem. § 18 der Friedhofsordnung bei fortgesetzter Vernachlässigung der Grabpflege die entsprechenden Grabstellen kostenpflichtig einziehen.
Für Rückfragen steht Frau Mandy Wandel (06742/103-26) oder Frau Simone Zölzer (06742/103-19) von der Friedhofsverwaltung telefonisch zur Verfügung.