Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz – gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig der Stadt Boppard eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Aktenzeichen 324-V35-140-00 501-01/002-21). 

Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. 

Die bestehende Kläranlage Bad Salzig wurde 1987 als Anlage mit simultaner Schlammstabilisierung in Betrieb genommen. Zukünftig ist neben dem Anschluss der Teichkläranlage Holzfeld auch der Anschluss der Tropfkörperkläranlage Boppard-Ewigbach geplant. Dies macht einen entsprechenden Umbau bzw. eine Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig im Zuge einer Umstellung der Verfahrensführung auf anaerobe Schlammstabilisierung, einschließlich einer Modernisierung/Erneuerung der teilweise veralteten/abgängigen Anlagenteile, erforderlich. Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb am jetzigen Kläranlagenstandort. Erhebliche negative Beeinträchtigungen durch die Maßnahme auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten. 

Die Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite https://www.uvp-verbund.de/portal veröffentlicht. 

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord 
Koblenz, den 05.05.2022 
Im Auftrag 
gez. 
Eberhard Stippler