Aktuelles

Aus der Sitzung des Stadtrates Boppard vom 24. August 2026

Festsetzung Parkgebühren – Auswirkungen durch § 2b Umsatzsteuergesetz zum 01.01.2027

Der Stadtrat hat mehrheitlich mit 22 Ja- und sieben Neinstimmen beschlossen, die Parkgebühren der Stadt Boppard ab dem 1. Januar 2027 um 19 Prozent anzupassen. Hintergrund ist eine bundesweite Änderung des Umsatzsteuerrechts für Städte und Gemeinden sowie andere öffentliche Einrichtungen, die auf Vorgaben des europäischen Mehrwertsteuerrechts zurückgeht. Mit dem neu eingeführten § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) gelten künftig neue Regeln dafür, welche kommunalen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Die Regelung wurde bereits 2015 beschlossen, tritt nach verschiedenen Übergangsfristen nun ab dem kommenden Jahreswechsel verbindlich in Kraft.

Während viele Leistungen von Kommunen bisher nicht umsatzsteuerpflichtig waren, muss künftig jede einzelne Leistung darauf geprüft werden, ob sie unternehmerisch erbracht wird und damit der Umsatzsteuer unterliegt. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass auch bestimmte Parkleistungen darunter fallen.

Der Stadtrat hatte insbesondere darüber zu entscheiden, ob die Umsatzsteuer aus den bestehenden Gebühren finanziert oder zusätzlich auf die bisherigen Gebühren aufgeschlagen wird. Die beschlossene Anpassung sieht nun vor, dass die ab dem 1. Januar 2027 gesetzlich anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu den bisherigen Parkgebühren berücksichtigt wird. Die Stadt gibt die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben entstehende Steuerbelastung aber damit lediglich weiter und führt die entsprechenden Beträge an das Finanzamt ab. Eine zusätzliche Einnahmeerhöhung für den städtischen Haushalt ist damit nicht verbunden.

Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, die notwendigen organisatorischen, technischen und buchhalterischen Anpassungen vorzunehmen, um die Umsatzsteuer künftig ordnungsgemäß abzuwickeln. Gleichzeitig wird die Neufassung der Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Boppard vorbereitet und dem Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt zur weiteren Beratung vorgelegt.

Erhöhung der Standgelder beim Weinfest Boppard

Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die Standgelder für das Weinfest Boppard anzupassen.

Die Gebühren für Wein- und Imbissstände werden im Jahr 2026 um 10 Prozent und im Jahr 2027 um weitere 10 Prozent erhöht.

Mit der Anpassung werden die gestiegenen Kosten im Veranstaltungsbereich berücksichtigt. Im Rahmen der Beratung wurde darauf hingewiesen, dass die Erhöhung künftig auch weitere Nutzungen städtischer Flächen, insbesondere im Bereich der Außengastronomie, berücksichtigen soll.

Neugestaltung der Rheinallee – Vergabe der Tiefbauarbeiten

Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für die Tiefbauarbeiten im Rahmen der Neugestaltung der Rheinallee, Los 07, an die Firma Landschaftsbau Nickel GmbH aus Neuhäusel zu vergeben. Grundlage der Vergabe ist das Angebot vom 9. Juli 2026 mit einer Auftragssumme von 4.202.960,25 Euro brutto, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Die Maßnahme wurde zuvor im Ortsbeirat Boppard, im Bauausschuss sowie im Hauptausschuss beraten. In allen Gremien wurde dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Das Ausschreibungsergebnis liegt rund 11 Prozent unter der ursprünglichen Kostenprognose. Mit der Vergabe wird ein weiterer Abschnitt der geplanten Neugestaltung der Rheinallee umgesetzt.

Neugestaltung des Vorplatzes am Dorfgemeinschaftshaus Rheinbay

Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, die geplante Neugestaltung des Vorplatzes am Dorfgemeinschaftshaus Rheinbay umzusetzen. Für die Maßnahme sollen Fördermittel beantragt werden.

Die Maßnahme ist Bestandteil der Dorfentwicklung und wurde im Rahmen des Entwicklungsprozesses „Zukunfts-Check Dorf“ entwickelt. Ziel ist die Aufwertung des Ortsmittelpunktes sowie eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Nutzungsmöglichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses.

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit mit rund 222.700 Euro veranschlagt. Nach aktueller Förderkulisse können bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der entsprechenden Fördermittel.

Weitere Beschlüsse des Stadtrats:

  • Nachwahl von Mitgliedern in den Seniorenbeirat der Stadt Boppard: Der Stadtrat hat einstimmig in offener Abstimmung neue Mitglieder und Stellvertreter für den Seniorenbeirat der Stadt Boppard gewählt. Für den Ortsbezirk Hirzenach wurde Herr Ulrich Vickus als Mitglied vorgeschlagen und gewählt. Für den Ortsbezirk Udenhausen wurde Herr Alois Porz als Mitglied gewählt und als Erster Stellvertreter Herr Walter Remahne sowie als Zweiter Stellvertreter Herr Jan Peschel.
  • Investitionen zur Energieeinsparung sowie gestalterische und bauhistorische Optimierung des Karmelitergebäudes – Nachtrag Tiefbauarbeiten: Der Stadtrat hat mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Nachtragsbeauftragung für Tiefbauarbeiten am Karmelitergebäude beschlossen. Der Nachtrag betrifft Tiefbauleistungen durch die Firma Rhein-Hunsrück-Bau GmbH in Höhe von 219.034,85 Euro brutto. Die Beratung erfolgte zunächst im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, da dabei nichtöffentliche Anlagen und Kostenangaben Gegenstand der Beratung waren. Anschließend wurde die Entscheidung im öffentlichen Teil gefasst.

 

Mitteilungen der Verwaltung

Der Stadtrat wurde unter anderem über folgende Themen informiert:

  • den aktuellen Sachstand zu den Maßnahmen am Karmelitergebäude
  • Stellungnahmen der Straßenverkehrsbehörde zu früheren Anfragen
  • die überörtliche Prüfung der Stadtkasse im Jahr 2026
  • das geplante Saisonende des Thermalfreibads ab dem 6. September 2026


Der Livestream der Stadtratssitzung kann hier abgerufen werden: