Warum fährt die Fähre aktuell nicht?
Der Fährbetrieb ist aufgrund eines Schadens an der Fähranlage unterbrochen. Bei einem Unfall wurden am 19. März 2026 sowohl das Auflager als auch die Brücke beschädigt.
Update 12. Oktober 2026: Die Voraussetzungen auf städtischer Seite für eine Wiederaufnahme des Fährbetriebs sind geschaffen. Für Informationen zum weiteren Verlauf des Fährbetriebs wenden Sie sich bitte an das zuständige Fährunternehmen.
Wie ist der aktuelle Stand der Reparaturen?
Die erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbehebung sind eingeleitet. Stadt und Fährbetreiber und Versicherung stehen hierzu in engem Austausch und koordinieren die notwendigen Schritte.
Update 2. Juni 2026:
- Die Planunterlagen befinden sich zurzeit bei einem Prüfstatiker.
- Ende der Woche wird das Leistungsverzeichnis an drei Firmen versendet, die Kalkulationszeit beträgt 14 Tage.
- Danach benötigt die Stadt Boppard die Freigabe der Versicherung, im Anschluss erfolgt die Auftragsvergabe.
Update 10. Juli 2026:
- Der Auftrag wurde in der Stadtratssitzung am 29. Juni 2026 vergeben, vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Versicherung.
- Mit der Ausführung wurde das Bauunternehmen beauftragt, das derzeit auch die Sanierung der Rheinufermauer durchführt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Arbeiten unmittelbar nach Erteilung der Versicherungsfreigabe beginnen können.
- Die Freigabe der Versicherung steht aktuell noch aus.
Update 4. August 2026:
- Die vorbereitenden Maßnahmen sind abgeschlossen.
- Die Baumaßnahmen beginnen in dieser Woche und erfolgen in enger Abstimmung mit der Versicherung.
- Die Instandsetzung des beschädigten Fährauflagers soll im September 2026 abgeschlossen werden. Anschließend sind die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Fährbetriebs geschaffen.
Update 12. Oktober 2026:
- Die Arbeiten am Fähranleger in Boppard sind seitens der Stadt abgeschlossen. Lediglich die Geländersicherung steht noch aus. Hierfür wird zeitnah eine provisorische Absicherung installiert.
- Damit sind die Voraussetzungen auf städtischer Seite für eine Wiederaufnahme des Fährbetriebs geschaffen.
Wer ist für die Behebung des Schadens verantwortlich?
Die Zuständigkeiten sind aufgeteilt:
• Die Stadt Boppard ist für die Instandsetzung des beschädigten Auflagers verantwortlich.
• Der Fährbetreiber ist für die Instandsetzung der Brücke sowie der betrieblichen Anlagenteile zuständig.Da es sich um einen Versicherungsschaden handelt, sind neben den beauftragten Unternehmen weitere Beteiligte in die Regulierung des Schadens eingebunden.
Wann fährt die Fähre wieder?
Die Voraussetzungen auf städtischer Seite für eine Wiederaufnahme des Fährbetriebs sind geschaffen. Für Informationen zum weiteren Verlauf des Fährbetriebs wenden Sie sich bitte an das zuständige Fährunternehmen.
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