Vertragsunterzeichnung

Neues kreisweites Klärschlamm-Management auf den Weg gebracht

lm Rhein-Hunsrück-Kreis betreiben die Stadt Boppard, die Verbandsgemeinden Hunsrück-Mittelrhein, Kastellaun, Kirchberg, Simmern-Rheinböllen sowie die Abwasserzweckverbände Gemünden und Simmern zur Reinigung der anfallenden Abwässer insgesamt 33 kommunale Kläranlagen mit Ausbaugrößen zwischen 50 und 36.000 Einwohnerwerten.

Die in den Kläranlagen im Rhein-Hunsrück-Kreis bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlämme werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich verwertet. Veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere drastische Verschärfungen der Grenzwerte der Düngemittelverordnung und der Klärschlammverordnung, erschweren zwischenzeitlich die landwirtschaftliche Ausbringung. Während der aus Kläranlagen mit weniger als 50.000 Einwohnergleichwerten stammende Klärschlamm nach der derzeitigen Gesetzeslage unter strengen Bedingungen weiterhin der Landwirtschaft zugeführt werden darf, ist bei größeren Kläranlagen ab dem Jahr 2032 der Klärschlamm anderweitig zu entsorgen, da ab diesem Zeitpunkt die bodenbezogene Verwertung dort verboten ist. lm Rhein-Hunsrück-Kreis gibt es allerdings keine solche größeren Kläranlagen, sodass der Verwertungsweg in die Landwirtschaft grundsätzlich nach wie vor offen wäre. Ferner besteht die Verpflichtung, ab dem Jahr 2029 für alle Anlagen den Phosphor, der im Klärschlamm enthalten ist, zurückzugewinnen.

Zur Organisation einer geordneten und einheitlichen Klärschlammverwertung in Rheinland-Pfalz wurde auf Initiative des Gemeinde- und Städtebundes auf Landesebene die ,,Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz Anstalt des öffentlichen Rechts" (KKR AöR) gegründet. Der KKR AöR sind 77 kommunale Abwasserbeseitigungsträger (2. B. Gemeinden, Verbandsgemeinden, Abwasserzweckverbänden) aus Rheinland-Pfalz beigetreten. Die KKR AöR übernimmt die ordnungsgemäße Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, wozu der gesamte gepresste Klärschlamm zur thermischen Verwertung zur Monoverbrennungsanlage (MVA) in Mainz transportiert werden muss.

Unabhängig hiervon empfehlen seit Bekanntwerden der Problematik das Land, der Gemeinde- und Städtebund RLP und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) für benachbarte Kläranlagenbetreiber regionale Klärschlammstrategien zu finden, zu kooperieren und vor Ort nach eigenen alternativen Lösungen zu suchen.

Schon wegen der hohen Transportkosten bei einer Verbringung zur MVA Mainz haben die Verbandsgemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis samt mitverwalteter Abwasserzweckverbände sowie die Stadt Boppard frühzeitig auf Kreisebene eine Studie zur Planung einer eigenen Klärschlammbehandlungsstrategie für alle Verbandsgemeinden und die Stadt Boppard in Auftrag geben. Das Land hat die Studie mit einem Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der Kosten unterstützt.

Unter den gegebenen Randbedingungen ergibt sich aus der Studie, dass neben der landwirtschaftlichen Verwertung (sofern bzw. solange zulässig) die lokale Verwertung des Klärschlamms in einer eigenen, lokalen Verbrennungsanlage die ökologischste und ökonomischste Lösung ist. Die externe thermische Gesamtverwertung über die Verbrennungsanlage in Mainz ist insbesondere wegen dem längsten Transportweg die teuerste und die Umwelt nach der Carbon-Footprint-Bilanzierung am stärksten belastende Variante. Eine Ergänzungsstudie hat  zwischenzeitlich zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Schlammmenge, mögliche lokale Standorte  sowie gezielte Einzelmaßnahmen untersucht und für die  Abwasserbeseitigungsträger weitere  Kostenreduzierungen aufgezeigt. Für das künftig gemeinsame Klärschlammmanagement fanden intensive Abstimmungsgespräche auf der Ebene der Werkleiter, der Bürgermeister und in den kommunalen Räten statt.

Für die Umsetzung der Empfehlungen aus der Studie wurde nun die „Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück-Kreis Anstalt öffentlichen Rechts“ (KK RHK AöR) gegründet.

Die erforderlichen Beschlüsse aller Anstaltsträger zur Gründung der KK RHK AöR liegen zwischenzeitlich vor. Nachdem auch die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis keine Bedenken zur Gründung der KK RHK AöR vorgetragen hat, haben alle beteiligten Bürgermeister bzw. Verbandsvorsteher am 08.12.2022 die Beitrittssatzung unterzeichnet. Die KK RHK AöR wird zum 01.01.2023 gegründet. Die Geschäftsführung der KK RHK AöR übernimmt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen.