Kreisverwaltung: Landrat begrüßt 29 neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Landkreis

In einer Feierstunde im Kreishaus sprachen 29 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger das Gelöbnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

29 Personen aus den Herkunftsländern Afghanistan (1), Angola (1), Belarus (1), Ghana (1), Kasachstan (2), Mexico (2), Österreich (1), Pakistan (1), staatenlos (1), Russische Föderation (1), Syrien (11), Tschechische Republik (1), Türkei (4) und Ukraine (1) erhielten die Einbürgerungsurkunden für die deutsche Staatsangehörigkeit. 17 Personen konnten bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten.

Herzlich begrüßt wurden die Anwesenden von Landrat Volker Boch, der den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern seine Anerkennung dafür aussprach, dass sie sich erfolgreich in der Bundesrepublik eingelebt haben und für die Werte unserer Gesellschaft eintreten. „Ich freue mich, dass wir diese Einbürgerungsveranstaltung gemeinsam feiern können und am heutigen Tag 29 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen können. Ich gratuliere Ihnen allen recht herzlich zu diesem bedeutenden Ereignis. Durch die geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die in diesem Jahr in Kraft treten soll, soll sich das Einbürgerungsverfahren noch einfacher gestalten und der Prozess für die Antragsstellenden erleichtert werden. Ich hoffe sehr darauf, dass sich durch die anstehenden Gesetzesänderungen weitere Verbesserungen, gerade auch hinsichtlich der Integration in den Arbeitsmarkt ergeben. Heute freue ich mich vor allem darüber, dass Sie nach einer oftmals langen Wartezeit die Staatsbürgerschaft erhalten. Die Integration und kulturelle Vielfalt, die Sie in unsere Gemeinschaft einbringen, und Ihre Bereitschaft, die gleichen Rechte und Pflichten zu tragen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger, sind von einem hohen Wert für unsere Gesellschaft“, betonte der Landrat.

In Deutschland gibt es seit mehr als 50 Jahren eine Zuwanderung. Zwischenzeitlich leben über 10,8 Millionen ausländische Personen dauerhaft im Bundesgebiet, rund 532.000 in Rheinland-Pfalz. 12.400 haben ihren Wohnsitz im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Eingebürgert werden kann grundsätzlich, wer unter anderem seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreitet, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde und ausreichende Deutschkenntnisse im Rahmen eines Einbürgerungstests nachgewiesen hat. Durch die geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll es zudem zukünftig möglich sein, die bisherige Staatsangehörigkeit in vielen Fällen zu behalten. Bereits seit dem Jahr 2000 erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Informationen zum Einbürgerungsrecht erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Telefon 06761 82 324 oder per E-Mail an einbuergerung@rheinhunsrueck.de.