Der Stadtrat Boppard hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und gem. § 13 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Boppard (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
19 Juli 2021