Bekanntmachung
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Boppard
Gender-Hinweis: Um die Lesbarkeit, sowie als auch das textliche Verständnis nicht zu erschweren, wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.
1 | Allgemeines
Die Stadtbibliothek Boppard ist eine öffentliche Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Boppard. Sie nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Vermittlung von Informationen (Auswahl, Bereitstellung und Vermittlung eines aktuellen Angebots analoger und digitaler Medien verschiedener Art)
- Förderung der Lese- und Medienkompetenz
- Unterstützung des individuellen lebenslangen Lernens, Lernort
- Bereitstellung von Angeboten zur Freizeitgestaltung, Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung
- Unterstützung der kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe
- Kultureller Treffpunkt, Ort der Begegnung und Kommunikation, Ort ohne Konsumzwang
- Kooperation / Vernetzung mit anderen städtischen Einrichtungen und mit Partnern aus Kultur und Bildung
- Förderung der gesellschaftlichen Entwicklung
Die Stadtbibliothek verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52, Absatz 2, Nr. 5 und 7 der Abgabenordnung. Die Einrichtung ist selbstlos tätig.
Die Stadtbibliothek steht allen Einwohnern und auswärtigen Besuchern offen. Die Benutzungsordnung gilt sowohl für angemeldete als auch nicht angemeldete Benutzer. Die Benutzung erfolgt auf öffentlich-rechtlicher Grundlage.
Gebühren für die allgemeine Benutzung, für besondere Leistungen sowie für Verstöße gegen diese Benutzungsordnung sind in der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek Boppard“ in ihrer jeweils gültigen Form durch Beschluss des Stadtrats festgesetzt.
Die Leitung der Stadtbibliothek kann im Einzelnen besondere Bestimmungen festlegen.
2 | Anmeldung und Benutzerausweis
Um Medien auszuleihen und die digitalen Angebote der Stadtbibliothek zu nutzen, ist ein gültiger Benutzerausweis nötig. Die Ausstellung eines Benutzerausweises erfolgt beim persönlichen Anmelden unter Vorlage des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses mit einer amtlichen Meldebescheinigung.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen zur Anmeldung die schriftliche Einwilligung eines Elternteils. Dieser erkennt damit die Benutzungsordnung an und verpflichtet sich zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.
Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Stadtbibliothek zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. (s. Anlage: Informationen zum Datenschutz)
Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die Anerkennung der Benutzungsordnung.
Eine Online-Anmeldung ist über die Homepage der Stadtbibliothek Boppard möglich. Hierzu müssen dem E-Mail-Antrag die Ausweisdokumente (als Scan) und das Anmeldeformular mit Unterschrift beigefügt sein.
Jeder Benutzer erhält einen Ausweis. Dieser Benutzerausweis ist Eigentum der Stadtbibliothek und nicht übertragbar. Namens- und Adressänderungen sind der Stadtbibliothek unter Vorlage der o.g. Anmelde-Ausweisdokumente unverzüglich mitzuteilen.
Der Benutzerausweis ist sorgfältig aufzubewahren. Sein Verlust ist der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer, auch wenn ein Fremdverschulden vorliegt. Auf Wunsch kann ein Ersatzausweis gebührenpflichtig ausgestellt werden. (s. Gebührensatzung)
3 | Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten befinden sich an den Eingängen der Stadtbibliothek und sind zusätzlich auf den Webseiten der Stadtbibliothek veröffentlicht. Änderungen der Öffnungszeiten, auch zeitweise Schließungen, sind aus zwingenden Gründen möglich und werden online und durch Aushang bekanntgegeben.
4 | Ausleihe, Verlängerung, Vorbestellung
Grundsätzlich können alle Medien ausgeliehen werden, mit Ausnahme des Präsenzbestandes, Zeitungen und Zeitschriften. Die Stadtbibliothek kann darüber hinaus in Einzelfällen Beschränkungen festlegen.
Bei jeder Ausleihe muss ein gültiger Benutzerausweis vorgelegt werden. Die Stadtbibliothek ist dabei nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der vorliegende Ausweis von dem Entleiher rechtmäßig benutzt wird.
Der Entleiher hat die von ihm zur Ausleihe gewählten Medien vor der Mitnahme ordnungsgemäß selbst zu verbuchen.
Bei Büchern, bei interaktiven Büchern und dazu entleihbarem Zubehör (z.B. Digitalstifte) beträgt die Leihfrist 4 Wochen. Bei allen anderen entleihbaren Medien (AV-Medien) beträgt die Leihfrist 2 Wochen.
Die Leihfrist kann im Allgemeinen vor Ablauf auf Antrag (mündlich, über den Web-OPAC OPEN oder an den Selbstverbuchungsautomaten) bis zu zweimal verlängert werden, falls keine Vorbestellung für das jeweilige Medium vorliegt. Das heißt für die erste Verlängerung, dass sich hierbei je nach Medium die Leihfrist ab Fälligkeit um zusätzlich 2 Wochen bzw. 4 Wochen verlängert. Eine weitere (zweite) Verlängerung der Leihfrist um nochmals zusätzlich 2 Wochen bzw. 4. Wochen ist gebührenpflichtig (s. Gebührensatzung). Ausgeliehene Medien können im Allgemeinen auf Antrag vorbestellt werden. Die Stadtbibliothek kann Ausnahmen festlegen. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.
Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Erziehungsberechtigten ist die Ausleihe von Medien für Erwachsene auf den Ausweis ihres Kindes nicht gestattet.
Minderjährige erhalten bei der Ausleihe nur die Medien, die für ihr Alter nach dem Jugendschutzgesetz freigegeben sind. Die Vorschriften zum Jugendschutz sind von allen Benutzern einzuhalten. Minderjährige dürfen die für sie nicht freigegebenen Medien (gemäß Freiwillige Selbstkontrolle/Unabhängige Selbstkontrolle) nicht nutzen.
Bei der Nutzung der Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.
Entliehene Medien sind spätestens am Tag des Ablaufs der Leihfrist während der Öffnungszeiten unaufgefordert bei der Stadtbibliothek zurückzugeben. Die Stadtbibliothek ist nicht verpflichtet, auf den Ablauf der Leihfrist hinzuweisen.
5 | Verspätete Rückgabe, Einziehung
Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung entstehen zusätzlich zur Säumnisgebühr weitere Kosten.
Nicht zurückgegebene Medien, Säumnis- und Mahngebühren, sowie sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg zu Lasten des Verursachers eingezogen.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Boppard.
6 | Behandlung der Medien, Haftung, Schadensersatz
Vor jeder Ausleihe sind die Medien von dem Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind der Stadtbibliothek zu melden.
Alle Medien, Geräte und Einrichtungsgegenstände der Stadtbibliothek sind sorgfältig zu behandeln und vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Die Sorgfaltspflicht gilt besonders auch für den Schutz der Medien auf dem Hinweg zur bzw. dem Rückweg von der Stadtbibliothek, z. B. vor Regen.
Eintragungen im Text, An- und Unterstreichungen, Umbiegen der Blätter, Durchzeichnen und dergleichen sind zu unterlassen. Sie gelten als Beschädigung.
Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Stadtbibliothek unverzüglich mitzuteilen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
Für Beschädigung, Beschmutzung und Verlust ist der Benutzer vollumfänglich schadensersatzpflichtig.
Als Schadensersatz gilt in erster Linie die Ersatzbeschaffung durch den Nutzer. Wird innerhalb eines Monats kein Ersatz gestellt, ist die Stadtbibliothek berechtigt, bei nicht mehr lieferbaren Medien einen Ersatztitel oder eine Geldleistung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu fordern. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird zusätzlich eine Gebühr erhoben (s. Gebührensatzung). Bei kleineren Schäden entscheidet die Stadtbibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Beteiligung des Nutzers an den Kosten der Wiederherstellung.
Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Benutzung ihrer Medien
entstehen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Daten- oder Tonträger an entsprechenden Geräten entstehen.
Der Nutzer darf ausgeliehene Medien nicht für öffentliche Aufführungen verwenden. Bei der Nutzung der Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Nutzer.
7 | Auswärtiger Leihverkehr
Bücher, die nicht im Bestand sind, sowie Zeitschriftenaufsätze können bei auswärtigen Bibliotheken nach den hierfür geltenden Richtlinien (Leihverkehrsordnung in der jeweils gültigen Fassung) beschafft werden. Ausgenommen sind Titel, die bei der Stadtbibliothek nur verliehen sind, sowie Titel, die im Handel erhältlich sind und unter 15,-€ kosten. Für die Benutzung der beschafften Werke gelten die Auflagen der auswärtigen Lieferbibliothek. Fernleihbestellungen können zahlenmäßig beschränkt und abgelehnt werden.
Die Leihfrist richtet sich nach den Konditionen der auswärtigen Bibliothek, üblicherweise vier Wochen, mitunter auch länger. Eine Verlängerung von Medien aus der Fernleihe ist nicht möglich.
Für die Fernleihe fallen Gebühren an (s. Gebührensatzung). Entstehen der Stadtbibliothek darüber hinaus bei der Besorgung von Büchern und Kopien Kosten, trägt
diese der Fernleihnutzer. Eingetroffene Sendungen werden zwei Wochen zur Abholung bereitgestellt. Entstandene Kosten sind von dem Fernleihnutzer auch dann zu bezahlen, wenn er bestellte Sendungen nicht abholt. Die Bücher werden an die auswärtige Lieferbibliothek zurückgeschickt, Kopien vernichtet.
8 | Internet-Arbeitsplätze und WLAN
Die Internet-Arbeitsplätze sowie WLAN für die mobile Nutzung stehen allen Benutzern kostenfrei zur Verfügung. Kinder unter 8 Jahren dürfen Internet und WLAN nur ausnahmsweise im Rahmen von Veranstaltungen nutzen. Die Nutzungsdauer an den Internet-Arbeitsplätzen kann vom Personal der Stadtbibliothek festgelegt werden.
Es ist nicht gestattet:
- Manipulationen an den Einstellungen von Hard- und Software der Rechner durchzuführen
- technische Störungen selbstständig zu beheben
- Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Rechnern zu installieren oder zu speichern
- kostenpflichtige Inhalte an den Internetrechnern herunterzuladen
- den Zugang zum Internet/WLAN über die Stadtbibliothek gewerblich oder kommerziell zu nutzen
Der Nutzer verpflichtet sich:
- die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den Rechnern und über das WLAN gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Der Aufruf von volksverhetzenden, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder gewaltverharmlosenden Seiten sowie von Seiten mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nicht gestattet.
- keine rechtswidrigen Beiträge zu versenden
- die datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen strikt einzuhalten
- keine Dateien und Programme der Stadtbibliothek oder Dritter zu manipulieren
- keine geschützten Daten zu manipulieren
- die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Stadtbibliothek entstehen, zu übernehmen
- bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen
- das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails nur über Drittanbieter abzuwickeln.
Die Stadtbibliothek haftet nicht:
- für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch den Nutzer
- für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Nutzer und Internetdienstleistern
- für Schäden, die einem Nutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen
- für Schäden, die einem Nutzer durch die Nutzung der Internetarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen
- für Schäden, die einem Nutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
- für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer im Internet entstehen, z. B. Zahlungsverpflichtungen durch Bestellungen oder die Nutzung kostenpflichtiger Dienste.
Die Stadtbibliothek hat keinen Einfluss auf die Inhalte der Internetseiten und übernimmt keine Verantwortung für Qualität, Verfügbarkeit und Richtigkeit der Informationen.
Die Stadtbibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit, der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit, der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen. Die Stadtbibliothek übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, sollte die Nutzung des Internets aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein. Die Stadtbibliothek übernimmt keine Garantie für den Schutz vor sogenannten Schadprogrammen, auch wenn ihrerseits entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden.
Durch den Einsatz einer Filtersoftware versucht die Stadtbibliothek, die Nutzung von jugendgefährdenden Angeboten auszuschließen. Dies kann dazu führen, dass der Aufruf einzelner Seiten, darunter auch die einzelnen Free-Mail-Anbieter, unterbunden wird.
9 | Verhalten in der Stadtbibliothek, Hausrecht
Um allen Besuchern und ihren Interessen gerecht zu werden, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich.
Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Nutzer und der Betrieb der Stadtbibliothek nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Insbesondere in den Arbeits- und Lesezonen ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Rennen, Schreien und Toben – bitte nur im Freien!
Mitgebrachte mobile Endgeräte sind „stumm“ zu schalten. Lautes sowie störendes Telefonieren oder das Abspielen von Musik oder Videos ohne die Verwendung von Kopfhörern ist in der Stadtbibliothek nicht gestattet.
Alle Medien, Geräte und die Einrichtung der Stadtbibliothek sind im Interesse aller Nutzer schonend zu behandeln.
Jede die Bibliothek nutzende Person ist, unabhängig von ihrem Alter oder anderen Merkmalen, gleichberechtigt. Jeglicher Ausdruck von Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit oder politischem Extremismus ist in der Bibliothek untersagt.
Tiere haben keinen Zutritt zu den Bibliotheksräumen, ausgenommen sind Blindenführ- oder Assistenzhunde als notwendige Begleitung.
Die Nutzung von Skateboards, Rollern, Inlinern und anderen Sportgeräten ist nicht erlaubt.
In der Stadtbibliothek gilt Rauchverbot. Der Konsum von Drogen und Alkohol ist verboten. Trinken von Alkohol ist nur ausnahmsweise im Rahmen von Veranstaltungen erlaubt. Personen, die unter Einfluss von illegalen Betäubungsmitteln oder Alkohol stehen, ist der Zutritt zur Bibliothek nicht erlaubt.
Essen und Trinken sind in den Räumen nicht erlaubt. Ausgenommen sind die Getränke am Kaffeevollautomat und am Wasserspender zur Selbstbedienung für die Besucher. Das Angebot ist kostenlos.
Medien, die den Regalen entnommen und nicht ausgeliehen werden, sind an ihren Standort zurückzubringen und wieder einzuordnen.
Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden. Das Öffnen und Schließen von Fenstern sowie Ein- und Ausschalten bibliothekseigener Geräte erfolgt nur durch das Personal der Stadtbibliothek.
Für Kinder sind die begleitenden Erwachsenen aufsichtspflichtig. Sind Kinder oder Jugendliche alleine in der Bibliothek, übernimmt die Bibliothek keine Aufsicht und Haftung. Dies gilt auch, wenn sie an Programmen der Bibliothek teilnehmen.
Für Garderobe, Wertsachen und sonstige persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Zur Aufbewahrung stehen Schließfächer zur Verfügung. Sie sind nur für die Dauer des Besuchs der Bibliothek vorgesehen. Sie müssen mit Verlassen der Bibliothek geleert werden. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, nach Schließung der Bibliothek die Schließfächer zu öffnen und die aufbewahrten Sachen zu entnehmen. Nicht abgeholte Gegenstände werden als Fundsachen behandelt und an das Fundbüro weitergegeben. Bei Verlust des Schließfachschlüssels trägt der Benutzer die vollen Kosten für das Ersatzschloss.
Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen in den Räumen der Stadtbibliothek nur nach Zustimmung durch das Personal der Stadtbibliothek aufgehängt oder ausgelegt werden.
Sammeln, Werben und Vertreiben von Handelswaren sind in der Stadtbibliothek nicht erlaubt.
Computer und technische Geräte können von Personen mit gültigem Bibliotheksausweis unentgeltlich benutzt werden. Die Bibliotheksleitung kann dafür Benutzungszeiten und Benutzungsvoraussetzungen bestimmen. Der Nutzer verpflichtet sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Geräten und über das WLAN gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z.B. pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im Internet ist untersagt. Die kabellose Datenübertragung zwischen Hotspot und WLAN-fähigem Endgerät des Benutzenden erfolgt unverschlüsselt. Der Benutzer trifft selbst Vorkehrungen zum Schutz der Daten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte.
Dem Personal der Stadtbibliothek Boppard steht das Hausrecht zu. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen können ein Hausverweis oder ein Hausverbot ausgesprochen oder Strafanzeige erstattet werden.
10 | Open Library
Die Open Library ist ein Selbstbedienungsangebot, das die Nutzung auch außerhalb der regulären, personalbesetzten Öffnungszeiten ermöglicht. Die Nutzung der Bibliothek in den erweiterten Öffnungszeiten erfordert einen gültigen Bibliotheksausweis. Alle, die die Stadtbibliothek während der servicefreien Zeit nutzen, werden mit der Nummer ihres Bibliotheksausweises am Eingang registriert.
Ein Zutritt zur Open Library kann erst mit vollendetem 16. Lebensjahr erfolgen, Kinder unter 16 Jahren erhalten keinen eigenen Zugang und können die Bibliothek in den erweiterten Öffnungszeiten nur zusammen mit einer volljährigen Begleitperson besuchen, die einen gültigen Ausweis besitzt.
Mit der Anmeldung werden die Nutzungsbedingungen der Open Library akzeptiert.
In den Open-Library-Zeiten findet eine Überwachung durch das im gleichen Gebäude benachbarte Museumspersonal statt. Die Überwachung erfolgt per Videokameras und ist in erster Linie als vertrauensschaffende Maßnahme für die Nutzer gedacht, aber natürlich auch zum Schutz des Eigentums der Bibliothek vor Diebstahl und mutwilliger Beschädigung. Die Bilder werden an einem gesicherten Ort aufbewahrt und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Bei strafbaren Handlungen (Körperverletzung, schwerer Diebstahl, Vandalismus) werden die Video-Aufzeichnungen der Polizei oder den Strafverfolgungsbehörden übergeben. Ansonsten werden alle Aufzeichnungen nach spätestens zwei Wochen gelöscht.
Die Benutzung der Bibliothek in der servicefreien Zeit geschieht auf eigene Verantwortung.
Das Ausleihen und die Rückgabe von Medien erfolgen über die Selbstverbuchungsautomaten, deren Funktionen über die Bildschirme erklärt werden. Es ist wichtig, dass die Anweisungen auf den Bildschirmen befolgt werden. Bei der Ausleihe am Automaten muss immer kontrolliert werden, dass alle ausgeliehenen Medien auf dem Bildschirm mit Ausleihfrist registriert wurden und auch auf der Quittung stehen. Nicht korrekt entliehene Medien lösen den Alarm aus.
Die Bibliothek behält sich vor, den Zutritt in den Open-Library-Zeiten einzuschränken, z. B. für Veranstaltungen.
11 | Ausschluss von der Benutzung
Personen, die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für begrenzte Zeit oder auf Dauer von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden.
12 | Ausnahmen
Von den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung kann die Stadtbibliothek in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht, auf Antrag Ausnahmen zulassen.
13 | Umsatzsteuer
Sofern die Stadt für die von ihr erbrachten Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, ist die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich zu den in der Gebührensatzung festgelegten Gebühren, Abgaben, Kostenersätze, Entgelten und sonstigen Einnahmen zu entrichten.
14 | Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 25.11.2002 außer Kraft.
Boppard, 26.2.2026
Stadtverwaltung Boppard
gez.
Jörg Haseneier
Bürgermeister
Anlage: Informationen zum Datenschutz
Die Stadtbibliothek Boppard ist eine öffentliche Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Boppard und unterliegt den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Hiermit informieren wir Sie über die Verwendung personenbezogener Daten in unserer Bibliothek. Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Besucher zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO zu behandeln und zu verwenden.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Stadt Boppard / Fachbereich 4 (Tourismus, Öffentliche Einrichtungen, Kultur)
Stadtbibliothek Boppard | Kurfürstliche Burg
Burgplatz 2
56154 Boppard
Tel.: +49 (0)6742 103-11
E-Mail: stadtbibliothek(at)boppard.de
Beauftragter für den Datenschutz
Stadt Boppard
Dominik Nachtsheim
Mainzer Straße 46
56154 Boppard
Tel.: +49 (0)6742 103-45
E-Mail: datenschutz(at)boppard.de
Wofür benötigen wir Ihre Daten?
Ihre Daten benötigen wir für die Durchführung eines geregelten Medienausleihverfahrens. Die Datenverarbeitung erfolgt grundsätzlich nur in dem Verfahren, für dessen Zweck die Daten erhoben wurden. (z.B. um entliehene Medien zuordnen zu können, z.B. um die Gültigkeit des Benutzerausweises überprüfen zu können)
Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 der DSGVO verarbeitet. Es handelt sich um vorvertragliche Maßnahmen, die Daten dienen der Wahrung berechtigter Interessen der Stadtbibliothek. Sie willigen in die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ein, indem Sie den Antrag auf einen Benutzerausweis ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
- Ausweisnummer (Benutzerausweis)
- Anrede, ggf. Titel
- Geschlecht
- Vor- und Nachname
- Adresse lt. Personalausweis/Reisepass
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse (optional)
- Benutzergruppe (Erwachsener, Kind, Jugendlicher, Familie …)
- Geburtsdatum
- bei Minderjährigen zusätzlich: Vor- und Nachname, Adresse Erziehungsberechtigter
- bei Institutionen: Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontaktperson
- ggf. Höhe und Grund der Gebührenschuld (bei Überziehung der Leihfrist)
Ihre personenbezogenen Daten erhalten wir grundsätzlich von Ihnen im Rahmen des laufenden Vertragsverhältnisses.
Wer empfängt außer uns und für welchen Zweck Ihre personenbezogenen Daten?
Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. innerhalb der Stadtverwaltung an Abteilungen (z. B. Einwohnermeldeamt, Stadtkasse) und Personen weitergegeben, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
Wir arbeiten mit externen Firmen zusammen. Hierzu gehören insbesondere die Fa. OCLC GmbH (Bibliothekssoftware, Web-OPAC Portal OPEN), die Fa. Nexbib (RFID- und Open Library-Technik), die Fa. divibib (Onleihe- E-Medien) und die Fa. filmwerte GmbH (Film-Streamingdienst). Mit allen Firmen wurde das notwendige datenschutzrechtliche Vertragswerk abgeschlossen.
Im Einzelnen:
Bibliothekssoftware: für ein geregeltes Medienausleihverfahren und für die Auswertung (anonymisiert) für statistische Zwecke (Deutsche Bibliotheksstatistik).
Medienkatalog und Konto (Web-OPAC Portal OPEN) der Stadtbibliothek Boppard:
https://boppard.bibliotheca-open.de
Der Nutzer kann die in der Bibliothekssoftware gespeicherten Kundendaten über seinen Passwortzugang unter „Mein Konto“ einsehen und da, wo erlaubt, selbst ändern (aktualisieren). Ihm werden angezeigt: Name, Vorname, Adresse, Telefon, Handy, E-Mail, Ausweisnummer, Gültigkeit des Ausweises und die Funktionen: „Ändern Persönliche Daten“ und „Ändern Passwort“
Innerhalb des Web-OPAC Portals OPEN werden Daten zur Selbstbedienung im OPAC (Vorbestellung & Verlängerung von Medien usw.) sowie zum Aufruf und zur Anzeige der Seite erhoben und verarbeitet. Zudem werden bei Leser-Logins Daten für statistische Zwecke erhoben und in der BIBLIOTHECA-Datenbank gespeichert (Schnittstellenstatistik und aktive Leser / letzter Login).
Wir haben mit der Fa. OCLC GmbH (Am Bahnhofsplatz 1, 67459 Böhl-Iggelheim) einen Service-Vertrag abgeschlossen. Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie die dortige weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der Fa. OCLC GmbH, die hier eingesehen werden können: https://policies.oclc.org/de/privacy/privacy-statement.html
RFID- und OpenLibrary-Technik
Selbstverbuchungsautomaten/ Selbstbedienung bei Ausleihe und Rückgabe unter Verwendung des Benutzerausweises, OpenLibrary-Zutrittskontrolle, Besucherzählung, statistische Auswertung.
Wir haben mit der Fa. Nexbib GmbH (Ziegelweg 1 1, 72764 Reutlingen) einen Service-Vertrag abgeschlossen. Das Vertragswerk erfüllt alle notwendigen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https://www.nexbib.com/de/datenschutz.html
Onleihe
Über die Onleihe haben Sie Zugang zu elektronischen Medien. Wir sind im Verbund der „Onleihe Rheinland-Pfalz“, einem Zusammenschluss von Bibliotheken in Rheinland-Pfalz unter Koordination des Landesbibliothekszentrums. Bei der Onleihe handelt es sich um ein Angebot der Fa. Divibib GmbH (Bismarckstr. 3, 72764 Reutlingen).
Beim Aufrufen der Onleihe wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Nach dem Log-In unter Eingabe der Ausweisnummer Ihres Benutzerausweises und eines Passwortes überprüft die divibib GmbH, ob Sie berechtigt sind, die Onleihe zu nutzen. Für die statistische Auswertung der Nutzung der Online-Angebote werden von Drittanbietern anonymisierte Nutzungsdaten erfasst und dem Verbund und damit den einzelnen Verbundbibliotheken zur Verfügung gestellt.
Weitere Infos zur Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der Firma divibib, die hier eingesehen werden können: http://www.onleihe.net/unternehmen/datenschutz.html
Filmfriend
Beim Aufrufen des Streamingdienstes „filmfriend“ wird Ihre IP-Adresse übermittelt. Nach dem Log-In unter Eingabe der Ausweisnummer Ihres Benutzerausweises und eines Passwortes überprüft „filmfriend“, ob Sie berechtigt sind, den Streamingdienst für öffentliche Bibliotheken zu nutzen.
Weitere Infos zur Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der Firma filmwerte GmbH (Dianastr. 44, 14482 Potsdam) die hier eingesehen werden können: https://www.filmfriend.de/de/privacy-policy
Alle weiteren E-Angebote funktionieren nach dem gleichen Prinzip.
Was passiert, wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen?
Wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen, können Sie keine Medien mehr ausleihen oder die Selbstbedienungsfunktionen des Onlinekatalogs nutzen. Das gilt auch für weitere Onlineangebote (z.B. Onleihe).
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie Sie Medien ausleihen oder andere unserer Dienstleistungen nutzen möchten, längstens fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweises. Bei laufenden Mahn- und Sperrverfahren bleiben personenbezogene Daten gespeichert.
Welche Rechte haben Sie, was Ihre bei uns gespeicherten Daten betrifft?
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Anträge einreichen möchten, bitten wir Sie, sich schriftlich an uns zu wenden.
Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO).
Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Der Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die betreffenden Daten von der öffentlichen Stelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
Ausnahmen vom Recht auf Löschung bestehen zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
- insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird,
- für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt,
- wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können,
- oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Die verantwortliche Stelle kann dem jedoch nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift sie zur Verarbeitung verpflichtet (z.B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens, Führung des Gewerberegisters).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich (vgl. Art. 7 DSGVO). Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch möglich ist.
Recht auf Beschwerde
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postanschrift:
Postfach 30 40
55020 Mainz
Besucheradresse:
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Tel.: +49 (0)6131 8920-0
Fax: +49 (0)6131 8920-299
E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de