Bekanntmachung
Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Boppard
(auf Grundlage von §24 der Gemeindeordnung (GemO) und von §2 des Kommunalabgabengesetzes)
Die Gebühren wurden neu durch Beschluss des Stadtrats vom 16.03.2026 wie folgt festgesetzt:
Allgemeine Benutzungsgebühr (Jahresgebühr) 15,00 €
(Gebührenbefreit sind Kinder, Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen, Leistungsempfänger*innen nach SGB II und XII, Kindertagesstätten, Schulen, Ehrenamtskarteninhaber
Ausstellen eines Ersatzausweises 10,00 €
Verlängerung (je Medieneinheit)
1. Verlängerung kostenfrei
2. Verlängerung 3,00 €
Säumnisgebühr / Überschreitung der Leihfrist 1,00 €
(bei mehr als 1 Woche Überschreitung je Medieneinheit pro angefangener Woche)
Medienmahnung 2,00 €
(Verwaltungsgebühr für Brief inkl. Portokosten, pro Mahnung)
Medieneinziehung 20,00 €
(ab 5. Woche Überschreitung der Leihfrist/ Einziehung durch Bedienstete der Stadt)
Verlust oder Beschädigung von Medien Ersatzkauf durch Benutzer*in
zzgl. Einarbeitungskosten 2,00 €
zzgl. Ersatz Barcodeetikett (Medienscan) / RFID-Tag 1,00 €
Bestellung über den auswärtigen Leihverkehr
pro Bestellung 4,00 €
(inkl. Anteil an den Kosten für Rückversand)
Zusätzlich können Kosten für die Anfertigung von Kopien oder Kosten, die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden, entstehen. Diese zahlt der Fernleihkunde.
Sonstige Kosten
Kopie, Ausdruck aus Internet (DIN A 4, schwarz/weiß) 0,50 €
Sofern die Stadt für die von ihr erbrachten Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, ist die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich zu den in dieser Satzung festgelegten Gebühren, Abgaben, Kostenersätze, Entgelten und sonstigen Einnahmen zu entrichten.
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 02.03.2015 außer Kraft.
56154 Boppard, 26.02.2026
Stadtverwaltung Boppard
gez.
Jörg Haseneier
Bürgermeister