Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Ney (1806)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 6 Nr. 76/3

Landwirtschaftsfläche, Waldfläche

In der Preis

3.466 qm

Flur 6 Nr. 80

Waldfläche

In der Preis

2.956 qm

Gemarkung Herschwiesen (1817)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 10 Nr. 44

Waldfläche

Im Schloßberg

400 qm

Flur 10 Nr. 45

Waldfläche

Im Schloßberg

400 qm

Flur 10 Nr. 46

Waldfläche

Im Schloßberg

5.407 qm

Flur 10 Nr. 47

Waldfläche

Im Schloßberg

1.449 qm

Gemarkung Halsenbach (1804)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 11 Nr. 263

Waldfläche

Auf der Wolfskaul

4.052 qm

Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieses Amtsblattes bei der Kreisverwaltung, Sachgebiet Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf alle Grundstücke beziehen.

 

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Sachgebiet Landwirtschaft und Weinbau