Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Udenhausen (1818)
Flur | Nutzungsart | Gewann | Flächengröße |
Flur 14 Nr. 38 | Waldfläche | Im Krünschlenberg | 4.908 qm |
Flur 14 Nr. 44 | Waldfläche | Im Krünschlenberg | 6.105 qm |
Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung, Sachgebiet Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf beide Grundstücke beziehen.
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Sachgebiet Landwirtschaft und Weinbau