Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Udenhausen (1818)

Flur

Nutzungsart

Gewann

Flächengröße

Flur 14 Nr. 38

Waldfläche

Im Krünschlenberg

4.908 qm

Flur 14 Nr. 44

Waldfläche

Im Krünschlenberg

6.105 qm

Forstwirtschaftliche Betriebe, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage ab Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung, Sachgebiet Landwirtschaft und Weinbau, Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern, schriftlich bekunden. Das Interesse müsste sich auf beide Grundstücke beziehen.

 

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Sachgebiet Landwirtschaft und Weinbau