Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Folkendell“ und Teilaufhebung der 1. Änderung „Casinostraße/Herrenstücke“ in der Stadt Boppard – Ortsbezirk Buchholz; Stadt Boppard – Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB

Die Stadt Boppard plant aufgrund der anhaltenden, großen Nachfrage nach örtlichem Wohnraum im Ortsbezirk Buchholz die Ausweisung eines neuen Wohngebiets. Das ca. 8 ha große Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsbereich des Ortsbezirks Buchholz. Es grenzt unmittelbar an Wohnbebauung an.

Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines aufgelockerten, nachhaltig angelegten Wohnquartiers mit etwa 80 Bauplätzen. Vorgesehen sind unterschiedliche Wohntypologien wie Einzel-, Doppelhaus- und Mehrfamilienhausbebauung sowie einem Natur- und Erlebnisraum. Die Entwässerung des Baugebiets erfolgt über einen Anschluss an die vorhandene Abwasserbeseitigung des Ortsbezirks Buchholz. Die Bewirtschaftung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt in einem Trennsystem sowie in einem zu erweiternden Regenrückhaltebecken, das nordwestlich innerhalb des Plangebiets liegt.

Das vorliegende Plangebiet überplant zwei Teilbereiche der 1. Änderung „Casino-straße/Herrenstücke“. Insofern findet mit Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Folkendell“ parallel eine Teilaufhebung der 1. Änderung „Casinostraße/Herrenstücke“ statt.

Aufstellungsbeschluss    
Der Stadtrat der Stadt Boppard hat daher am 28.01.2019 gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Folkendell“ und Teilaufhebung der 1. Änderung „Casinostraße/Herrenstücke“ zur Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung (§ 1 (5) BauGB) beschlossen. Dieser Beschluss wurde mit Datum vom 11.05.2020 ortsüblich bekanntgemacht.

Beteiligung    
Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom Montag, 18.05.2020 bis Donnerstag, 25.06.2020 statt.

Im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden mit Schreiben vom 11.05.2020 die Träger öffentlicher Belange gehört.

In der Sitzung am 19.04.2021 hat der Stadtrat über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten und diese abgewogen. Die sich hieraus ergebenen Änderungen wurden in den Planentwurf eingearbeitet.

Die Öffentlichkeit wird nunmehr gemäß § 3 (2) BauGB beteiligt und dabei über die allge-meinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichtet; es wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung und der Abgabe einer Stellungnahme zur Bauleitplanung gegeben.

Die Lage des Plangebiets ist zur Verdeutlichung im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Buchholz mehrere Flurstücke der Flure 7, 12, 15 und 16.

Lage des Plangebiets, unmaßstäblich


Umweltbezogene Belange

Im Verfahren wurden folgende umweltbezogene Belange betrachtet und die Ergebnisse im Umweltbericht, Stand 06/2021, dargestellt:

  • Lage, naturräumliche Gliederung, Topografie,
  • Geologie und Boden,
  • Oberflächenwasser und Grundwasser,
  • Klima und Luft,
  • Pflanzen, Tiere, Biodiversität, Heutige potenzielle natürliche Vegetation
  • Landschaftsbild und Erholung,
  • Mensch, Immissionsschutz, Kulturgüter,
  • Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen,
  • Übergeordnete Planungen (Landesentwicklungsprogramm, Raumordnungsplan, Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, Planung vernetzter Biotopsysteme, Schutzgebiete, Biotopkartierung Rheinland-Pfalz).

Offenlage

Hiermit wird darüber informiert, dass alle erforderlichen Detailunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Folkendell“ und Teilaufhebung der 1. Änderung „Casinostraße/Herrenstücke“ bestehend aus

  • Planzeichnung,
  • Textfestsetzungen,
  • Begründung,
  • Umweltbericht,
  • Biotop- und Nutzungstypenplan,
  • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung,
  • Verkehrsuntersuchung,
  • Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen


in der Zeit von

Donnerstag, 15. Juli 2021 bis Montag, 16. August 2021

zur Einsichtnahme sowohl bei der Stadtverwaltung Boppard wie auch beim beauftragten Planungsbüro öffentlich ausliegen.

- Stadtverwaltung Boppard: Mainzer Straße 46, 56154 Boppard, Zimmer 130, Ansprech­partner: Jürgen Johann oder Vertreter, Dienstzeiten von montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich bis 18.00 Uhr, freitags 08.30 bis 13.00 Uhr;

- Stadt-Land-plus GmbH, Büro für Städtebau und Umweltplanung, Am Heidepark 1a, 56154 Boppard Buchholz, Bürozeiten von montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Die Einsichtnahme kann aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nur nach Terminverein­barung erfolgen.

Darüber hinaus sind die Unterlagen in Anwendung des § 4 a Abs. 4 BauGB auf den Inter­netadressen

- der Stadt Boppard: http://www.boppard.de/

- des Planungsbüros: http://www.stadt-land-plus.de/

im vorstehenden Zeitraum einsehbar und im Downloadbereich als Dateien im pdf-Format abrufbar.


Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unter den Voraussetzungen der §§ 3 (2), Satz 2, 2. Halbsatz und 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Recht­mäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 (2) Satz 2, letzter Halbsatz BauGB).


Stadtverwaltung Boppard, 05.07.2021


Dr. Walter Bersch
Bürgermeister