Eheschließung

Eheschließung

Allgemein

Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Wir empfehlen Ihnen, innerhalb dieses Zeitrahmens den Wunschtermin möglichst frühzeitig mit uns abzustimmen. Die Terminabsprache ist durch persönliche Vorsprache, aber auch per Telefon, E-Mail, Fax oder schriftliche Anfrage möglich.
Unter diesem Link können Sie eine Voranmeldung vornehmen; diese ersetzt jedoch nicht die persönliche Beratung und Absprache.

Zuständigkeit für die Anmeldung der Eheschließung

Für die Entgegennahme einer Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen eines Eheschließenden oder bei unterschiedlichem Wohnsitz beider Eheschließenden, können Sie also frei wählen.

Grundsätzlich sollten die Eheschließenden die Anmeldung der Eheschließung gemeinsam und persönlich vornehmen. Ist jedoch einer von Ihnen verhindert, kann er eine schriftliche Einverständniserklärung darüber abgeben, dass der andere Verlobte die Anmeldung allein vornehmen kann. Eine formlose Erklärung reicht hierzu allerdings nicht aus, da die Erklärung alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Daten enthalten muss.

Unterlagen

Welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, teilen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch mit. Sie erhalten von uns anschließend ein Formular, auf dem alle Unterlagen, die von Ihnen vorzulegen sind, festgehalten sind.