Urkunden

Urkunden

Urkunden können unter den folgenden Links angefordert werden:

Beim Standsamt Boppard werden Urkunden über die beim Standesamt Boppard erfolgten und beurkundeten Personenstandsfälle im Geburtsregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister erstellt. Diese Register werden für die Dauer von 110 Jahren (Geburtsregister), 80 Jahren (Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister) beziehungsweise 30 Jahren (Sterberegister) beim Standesamt aufbewahrt und fortgeschrieben. Innerhalb dieser Fristen können die jeweiligen Urkunden unter den o. a. Links angefordert werden.

Nach Ablauf dieser Fristen können Personenstandsurkunden nicht mehr durch das Standesamt ausgestellt werden. Geburtsurkunden, die älter als 110 Jahre, Eheurkunden, die älter als 80 Jahre und Sterbeurkunden, die älter als 30 Jahre sind, befinden sich nicht mehr beim Standesamt, sondern sind Archivgut und werden jahrgangsweise vom Landeshauptarchiv Koblenz übernommen und verwahrt.

Falls Sie Nachweise aus solchen Büchern benötigen, wenden Sie sich bitte an:

LANDESARCHIVVERWALTUNG RHEINLAND-PFALZ/
LANDESHAUPTARCHIV KOBLENZ

Karmeliterstr. 1/3
56068 Koblenz
Telefon 0261 9129-108
Telefax 0261 9129-112
LHAKo-Kommunale-Archivpflege@lav.rlp.de

www.landeshauptarchiv.de